Am 04.01.2010 hat das Bundesfinanzministerium den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder über die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 veröffentlicht.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31.05.2010.
Bis zum genannten Termin sind folgende Steuererklärungen abzugeben:
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer - inklusive eventueller Erklärungen zur gesonderten Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrages sowie der Zerlegung der Körperschaftsteuer
- Einkommensteuer - inklusive eventueller Erklärungen zur gesonderten sowie gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
- Gewerbesteuer
Gemäß § 109 Abgabenordnung ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine allgemeine Fristverlängerung möglich.
Rechtsanwalt Sandro DittmannDies ist ein Service der Kanzlei Dittmann Rechtsanwälte - Kanzlei für Wirtschaftsrecht und Steuerrecht.
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