Steuerfahndung fordert zur Selbstanzeige auf

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Die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung versenden augenblicklich Anschreiben, betreffend nichterklärter Einkünfte aus ausländischen Kapitalanlagen. Diese sind mit dem Vermerk "Auskunftsersuchen aufgrund von Kontrollmitteilungen" versehen. Bei solchen handelt es sich wohl um Aufforderungen zur Abgabe einer Selbstanzeige gem. § 371 AO.

Anschreiben "Auskunftsersuchen aufgrund von Kontrollmitteilungen" mit Aufforderung zur Selbstanzeige

Zum Sachverhalt: Zurzeit werden von den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Anschreiben an Steuerpflichtige versandt, in denen zur Mitwirkung bei der Aufklärung steuerlicher Sachverhalte aufgefordert wird. Diese Schreiben stellen sich dabei z.B. wie folgt dar: "Sehr geehrter Herr X, nach hier vorliegendem Kontrollmaterial verfügen Sie seit dem Kalenderjahr 2004 über ausländische Kapitalanlagen bei der Bank Credit Suisse. Dieser Sachverhalt ist klärungsbedürftig." Und weiter: "Die Ermittlungen erfolgen ausschließlich im Besteuerungsverfahren". Abschließend wird der Empfänger dazu aufgefordert, alle zur Feststellung der Einkünfte erforderlichen Unterlagen bis zu einer bestimmten Frist einzureichen.

Anlass: Weitere Steuer-CD bei den Landesbehörden

Hintergrund dieser Schreiben ist dabei wohl, dass die Strafverfolgungsbehörden die von ihnen selbst geschuldeten und zu erbringenden Ermittlungsarbeiten auf den Steuerpflichtigen übertragen wollen. Das Team von Streuerstrafrecht24.de konnte in Erfahrung bringen, dass die Landesbehörden eine weitere Steuer-CD erhalten haben, auf der sich im großen Umfang deutsche Steuerpflichtige befinden. Es wird insoweit vermutet, dass die Behörden mit der eigenen Ermittlung des jeweiligen gesamten Sachverhaltes überfordert sind und die Verfahren durch das beschriebene Vorgehen zudem insgesamt beschleunigen wollen. Was zunächst Verwunderung auslösen mag, ist aber gleichzeitig eine Chance für den jeweils Betroffenen. Denn durch diese Anschreiben werden wohl goldene Brücken in die Straffreiheit gebaut.

Strafbefreiende Selbstanzeige als Chance: Eile geboten

Nach Ansicht der Fachanwälte von Steuerstrafrecht24.de wird dem Empfänger eines solchen Schreibens, die Möglichkeit eine Selbstanzeige zu erstatten, gerade nicht genommen. Eine zulässige und wirksame Selbstanzeige gem. § 371 AO setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Tat noch nicht entdeckt ist. Insoweit handelt es sich bei den genannten Schreiben der Steuerfahndung gerade nicht um die Mitteilung über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens aufgrund der Entdeckung einer konkreten Steuerstraftat. Ziel der Strafverfolgungsbehörden scheint vielmehr zu sein, dem Steuerpflichtigen letztmalig die Möglichkeit einzuräumen, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten, in dem dieser den Sachverhalt selbst offenbart. Eine Selbstanzeige kann und sollte daher in den genannten Fällen auch erstattet werden, bevor die Behörde den Sachverhalt aufgrund der abschließenden Auswertung der Steuer-CDs selbst ermittelt und die Tat dadurch endgültig entdeckt wird. Insoweit ist Eile geboten


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