Steuerverpflichtungen der Erben in der Türkei

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Erwirbt jemand aufgrund von gesetzlicher Erbschaft, Testament oder ähnlichen Gründen Vermögen in der Türkei, so ist er zur Zahlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer verpflichtet; erwirbt man durch Schenkung oder auf andere unentgeltliche Weise Vermögen, so ist man zur Zahlung einer Schenkungssteuer verpflichtet. 

Im Erbfall gehen alle zu Lebzeiten des Erblassers bestehenden steuerrechtlichen Verpflichtungen auf jene Erben über, die auf ihre Erbschaft nicht verzichtet haben. Diese Verpflichtungen können sowohl Hauptpflichten (Steuerzahlungen) als auch Formverpflichtungen (Abgabe von Erklärungen, Führung von Büchern) sein. 

Erben, die auf ihre Erbschaft nicht verzichtet haben, sind für die Steuerverbindlichkeiten des Erblassers im Verhältnis ihrer Erbanteile verantwortlich. Es gibt keine Regelung darüber, welcher Erbe die Steuerpflichten des Erblassers zu erfüllen hat. Entscheidend ist nur die Erfüllung der Steuerpflichten. Bei unverrichteten Steuerpflichten wendet sich das Finanzamt an die Erben gesondert in Höhe ihrer Erbanteile. Das heißt, Erben haften für Steuerschulden in Höhe ihrer Erbanteile, jedoch mit allen Vermögenswerten. Erben haften aber nicht für die Schulden, die sich aus den Steuerstrafen des Erblassers ergeben. 

Das Erbrecht sieht vor, dass beim Übergang von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen durch Erbfolge oder durch Schenkung die Erbschaftssteuer zu zahlen ist. 

Zuerst muss eine Steuererklärung eingereicht werden. Auch wenn das durch die Erbschaft übergangene Vermögen unter dem Steuerfreibetrag liegt, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Erben sind verpflichtet diese Steuern zu zahlen, wenn der Wert des Nachlasses aufgrund der durchgeführten Berechnungen den Grenzwert überschreitet. Die Erbschaftssteuer für 2019 lautet wie folgt:

Erbschaft- und Erbschaftssteuerbeträge und der Steuerwert wurden im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, des 3. Amtsblatt Nr. 30642 mit der Seriennummer 50 vom 31. Dezember 2018 neu festgelegt; dieses trat am 01.01.2019 in Kraft.

Somit werden ab dem 1. Januar 2019 die oben genannten Beträge wie folgt berücksichtigt:

Nachkommen, Ehegatten einschließlich Adoptivkinder für jeden Erbanteil 250.125 TL (sollten keine Nachkommen vorhanden sein, 500.557 TL der Erbanteile eines Ehegatten),

Bei einer Schenkungsübertragung beträgt der Anteil 5.760 TL,

Gewinnspiele und Gewinnspiele über Geld und Waren sowie Prämien, die bei Glücksspielen gewonnen wurden, sowie Steuern, Fonds und Anteilen aus dem Glücksspiel sind im Gesetz Nr. 5602 vom 14.3.2007 definiert und wurden mit TL 5.760 festgelegt.

Ab dem 01.01.2019 werden Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Vermögenserwerb durch Erbschaft oder Schenkung nach folgendem Tarif berechnet.

Besteuerungsgrundlage

                      Steuersatz (%)

Vermögenserwerb durch Erbschaft  
 
  

Vermögenserwerb durch Schenkung

Für die ersten 290.000 TL

1

10

für die nächsten 700.000 TL

3

15

für die nächsten 1,5 Millionen TL

5

20

für die nächsten 2.700.000 TL 

7

25

Bei mehr als 5.190.000 TL

10

30

Die Erben sind verpflichtet, innerhalb von 4 Monaten nach dem Tod des Erblassers eine Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung abzugeben. Wenn sich jedoch der Erblasser und die Erben in verschiedenen Staaten befinden oder falls der Erblasser in einem anderen Staat als sich sein Erbe befindet verstorben ist, verlängert sich die Frist für die Einreichung der Erklärung. 

Welche Schritte Erben im Todesfall zu setzen haben

  • Beantragung zur Ausstellung eines Erbscheins (Diese kann beim Amtsgericht oder auch beim Notar, wenn der Erblasser oder eine seiner Erben keine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen.)
  • Begleichung der offenen Steuerschulden der Immobilien
  • Abgabe der Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung (VIV) 
  • Begleichung von Steuerschulden 

Erklärungsabgabe bei Grundstücken

Seit dem 01.01.1983 müssen Grundstücke, die durch Erbschaft übergehen unabhängig davon, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt, mit jenem Steuerwert angegeben werden, der dem im Zeitpunkt des Todes geltendem Immobiliensteuer entspricht.

Handelskapital

Auf der Bilanzbasis wird jenes Eigenkapital, das gemäß der Bilanz des Kalenderjahres vor dem Sterbedatum zu halten ist (wenn der Tod im Jahr 2015 eingetreten ist, gilt die Bilanz vom 31.12.2014), als Handelskapital angesehen.

Bewegliches Vermögen und Schiffe 

Bewegliches Vermögen und Schiffe werden mit dem normalen Wert (Kauf- und Verkaufspreis) bewertet.

Aktien

Wenn die Aktie an der Börse registriert ist, wird sie mit dem letzten Wert bewertet, der in den letzten drei Jahren vor dem Sterbedatum an der Börse festgestellt wurde. Wenn die Aktie nicht an der Börse registriert ist, dann wird der auf der Aktie bezeichnete Wert angegeben.

Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen werden mit den auf den Schuldverschreibungen genannten Werten bewertet. 

Ausländische Währung

Fremdwährungen werden nach dem vom Finanzministerium festzulegenden Wechselkurs bewertet und deklariert.

Rechte

Bei eintragungspflichtigen Rechten richtet sich der Wert nach dem im Grundbuch eingetragenen Werten.

Rechte, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden nicht bewertet; diese Rechte werden bei der ersten Besteuerung nicht berücksichtigt.

Ort zur Abgabe der Erklärung

Bei Übergang des Nachlasses durch Erbfolge müssen Erklärungen an das Finanzamt am letzten Wohnort des Verstorbenen abgegeben werden. Ist der letzte Wohnort des Erblassers in Deutschland, sind die zentralen Finanzämter in Istanbul zuständig. 

Zeitpunkt der Erklärungsabgabe

Ist der Tod in der Türkei eingetreten, dann muss innerhalb von vier Monaten ab dem Zeitpunkt des Todes die Erklärung gegeben werden. Ist der Erblasser jedoch im Ausland verstorben, so beträgt die Frist für die Abgabe der Erklärung 6 Monate.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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