StockFood GmbH – Waldorf-Frommer-Abmahnung Urheberrecht

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Aktuell bearbeiten wir abermals eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir beraten derzeit über 1.000 Angelegenheiten allein in Bezug auf Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, können Sie uns Ihre Abmahnung via E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung übersenden: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

In diesem Falle geht es um die Verwendung einer Speisefotografie in einem Beitrag über Ernährungstipps. Die Kanzlei vertritt die StockFood GmbH, welche zur Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der unberechtigten Nutzung des konkreten Fotos ausschließlich berechtigt sei.

Was beinhaltet die Abmahnung?

Das Foto sei ein Lichtbildwerk i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG und genieße den Schutz des Urheberrechts, da für eine Werksqualität bereits ein geringes gestalterisches Niveau ausreiche. Denn auch die sog. „kleine Münze“ würde geschützt. Auf der Webseite des Abgemahnten wurde angeblich in einem Beitrag über Ernährung das streitgegenständliche Foto verwendet. Das Bildmaterial sei ohne vorherige Zustimmung der StockFood GmbH verwendet worden, sodass das Verhalten urheberrechtswidrig sei. Die Einbindung und Speicherung des Bildes sei eine Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19 a UrhG.

Was fordert die StockFood GmbH?

Die Rechtsanwältin Stephanie Emrich ist die zuständige Sachbearbeiterin der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Dem Abgemahnten wird ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages unterbreitet. Bei Unterzeichnung dieses Angebots würde er sich verpflichten, es gem. § 97 Abs. 1 UrhG zu unterlassen, das konkrete Werk auf der Webseite zu verwenden und bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Dem Auskunftsanspruch der StockFood GmbH bzgl. des Zeitpunkts der Nutzung und der Herkunft des Bildes könne er nachkommen, wenn er das beigefügte Formblatt ausfüllt.

Bei einer Abmahnung raten wir Ihnen zu folgenden Reaktionen 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen zunächst dazu, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollten Sie zeitnah einen Fachanwalt aufsuchen. Denn wenn die gesetzten Fristen verstrichen sind, könnte der Abmahnende eine einstweilige Verfügung zur vorläufigen Sicherung seiner Rechte erwirken. Die geltend gemachten Ansprüche sollte ein Fachanwalt unbedingt vor einer Unterzeichnung der Erklärung beurteilen, da besonders das Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht spezielle juristische Herausforderungen birgt.

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. Wir haben seit Jahren in den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz (z.B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht), Urheberrecht (z.B. Filesharing, Filme, Fotos) und Medienrecht (z.B. Internetrecht) eine spezialisierte Kenntnis über die Materie, die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen. Senden Sie uns gerne Ihre Abmahnung via E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


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