Strafbefehl erhalten! Was ist zu tun? Achtung: Der Strafbefehl hat weitreichende Konsequenzen

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Eine Vielzahl von Strafverfahren erledigen Staatsanwaltschaft und Gerichte dadurch, dass sie dem Beschuldigten einen Strafbefehl zusenden, der fast immer auf eine Geldstrafe lautet. Diese Geldstrafe setzt sich aus einer Anzahl von Tagessätzen und einer Tagessatzhöhe zusammen, also beispielsweise 90 Tagessätze (entsprechend drei Monaten Zeitstrafe) und Tagessatzhöhe 100 € (entsprechend 3000 € Nettoeinkommen des Beschuldigten).

Viele Menschen akzeptieren den Strafbefehl, gegen den man nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen kann, weil sie damit einer öffentlichen Hauptverhandlung entgehen und es ihnen doch sehr unangenehm wäre, tatsächlich vor dem Amtsgericht erscheinen und sich verantworten zu müssen. 

Dabei ist es nicht ganz so einfach:

Mit der Rechtskraft des Strafbefehls, die nach zwei Wochen eintritt, sind zahlreiche Konsequenzen verbunden, genauso wie es auch mit einer Verurteilung durch eine Hauptverhandlung der Fall gewesen wäre.

Auch die Geldstrafe durch einen Strafbefehl gilt als eine Vorstrafe; zahlreiche Konsequenzen sind an solche Vorstrafen gebunden, beispielsweise ist der Jagdschein ab einer Verurteilung von nur 60 Tagessätzen weg, die Konsequenzen können aber bei Verkehrsdelikten sogar noch weitreichender sein. So kann beispielsweise die Straßenverkehrsbehörde später noch den Führerschein einziehen oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (im Volksmund: Idiotentest) anordnen.

Ausländer müssen bedenken, dass die Verurteilung durch einen Strafbefehl ihre Einbürgerung für viele Jahre zwingend verhindert und zwar unabhängig davon, ob der Strafbefehl in der Sache selbst zu Recht oder zu Unrecht erlassen wurde.

Außerdem sind viele Strafbefehle zu hoch ausgestellt, die Tagessatzhöhe muss nachgerechnet werden. Dafür muss man sich im Bereich der Berechnung von Tagessatzhöhen auskennen; man kann nicht einfach das Gehalt durch 30 Tage dividieren.

Der Strafbefehl kann auch Präjudizwirkung für spätere weitere zivilrechtliche Auseinandersetzungen haben. Unter Umständen können Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit der Tat zurückgefordert werden, oder der angeblich Geschädigte wird sich später - nicht ohne Erfolgsaussichten - auf rechtskräftige Feststellungen aus dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren berufen können.

Bei bereits verurteilten Mandanten ist zu berücksichtigen, dass die Rechtskraft des Strafbefehls unter Umständen auch einen Bewährungswiderruf rechtfertigt.

Gewerbetreibende müssen wissen, dass die Verurteilung aus ihrem Strafbefehl unter Umständen auch einen Eintrag in das Gewerbezentralregister in Berlin auslösen kann - mit weitreichenden beruflichen Konsequenzen.

Man sollte sich also ganz genau überlegen, ob man einen Strafbefehl akzeptiert und nicht nur einfach „seine Ruhe haben wollen“.

Es dürfte sich in allen Fällen lohnen, einen mit Strafverteidigung befassten Rechtsanwalt deutlich vor Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist aufzusuchen. Die oben nur beispielhaft dargestellten zusätzlichen Konsequenzen, die aus einer Verurteilung herrühren, kann der Einzelne für sich unter Umständen genauso wenig abschätzen wie die rechtliche Beurteilung, ob der Strafbefehl in der Sache zu Recht ergangen ist oder der Staatsanwalt sich möglicherweise zu Ungunsten des Verurteilten bei der Höhe der Geldstrafe verschätzt hat.

Die Kosten der anwaltlichen Beratung stehen regelmäßig in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den der Strafbefehl für den Einzelnen anrichtet, oder aber zu den Chancen, die ein Einspruch mit sich bringen könnte.

Folglich lautet mein Rechtstipp:

Wer tatsächlich schon unvorsichtigerweise ohne Strafverteidiger das Verfahren bis zum Erlass des Strafbefehls durchgestanden hat, der sollte spätestens nach Erhalt des Strafbefehls rechtzeitig einen ausgewiesenen Strafverteidiger aufsuchen!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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