Rechtsgebiet:
Strafrecht
Rechtstipp vom
13.05.2009
Sie erfahren, dass gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. In der
Regel erhalten Sie Post von der Polizei. Häufig verbunden mit einem "Vernehmungsangebot". Gehen
Sie auf keinen Fall zuerst zur Polizei und danach zum Anwalt. Gehen Sie zuerst zum Anwalt. Lassen
Sie sich beraten!
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