(Val) Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Verletzten soll ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung ermöglicht werden. Dies ist in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, dem so genannten 2. Justizmodernisierungsgesetz, vorgesehen. Der Entwurf soll heute im Plenum des Bundestages beraten werden.
Im Jugendgerichtsgesetz sei des Weiteren eine Neuregelung der Vorschrift vorgesehen, die den Ausschluss von Erziehungsberechtigten des Anklagten von der Hauptverhandlung ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung im Jahr 2003 aufgefordert, eine solche Neuregelung vorzunehmen. Ferner solle es möglich sein, dass das zuständige Gericht dem Sachverständigen grundsätzlich eine Frist für das Erstellen eines Gutachtens setzt.
Im Sanktionenrecht sei beabsichtigt, eine moderate Erweiterung der Verwarnung mit Strafvorbehalt möglich zu machen. Um ihre Anwendung zu ermöglichen, würden die Anforderungen der "Würdigkeitsklausel" gelockert: Nach einer "Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters" müssen besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen. Ferner werde den Wiedergutmachungsansprüchen des Opfers bei der Vollstreckung von Geldstrafen der Vorrang eingeräumt.
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