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Straßenbahnfahrt: Bitte gut festhalten!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Eine Fahrt mit der Straßenbahn kann durchaus auch ihre Tücken haben. Das musste eine 68-Jährige erfahren. Kurz nachdem sie eingestiegen und noch auf der Suche nach einem freien Sitzplatz war, gab der Fahrer in einer scharfen Kurve Vollgas. Kaum angefahren, musste er die Tram mit einer starken Vollbremsung schon wieder stoppen, denn ein Kollege in der entgegenkommenden Bahn hatte seine Wartepflicht verletzt. Bei dem Fahrmanöver kam die Frau zu Fall und verletzte sich. Vom Verkehrsbetrieb forderte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Schließlich musste das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den Fall entscheiden. Bei solchen Unfällen nehmen die Richter den Ablauf des Geschehens ganz genau unter die Lupe. In vielen Fällen haftet der Fahrgast zumindest mit. Denn die Verordnungen über die Beförderungsbedingungen, die für Omnibusse, Straßenbahnen und den Linienverkehr gelten, schreiben grundsätzlich vor, dass der Fahrgast selbst dafür verantwortlich ist, sich während der Fahrt einen sicheren Halt zu suchen. Kommt er dann zu Fall, trägt er an dem Sturz zumindest eine Mitschuld.

Hier verneinten die Richter aber eine Mitschuld der Frau. Denn bei dem riskanten Fahrmanöver kurz nach dem Einsteigen hatte sie keine Chance, sich auf der Suche nach einem freien Sitzplatz einen sicheren Halt zu suchen. Zudem war das abrupte Bremsmanöver nicht als typisches Fahrmanöver einzuordnen, wie es bei einer Straßenbahnfahrt vorkommt, meinte das OLG. Die Frau bekam daher Schadensersatz in voller Höhe und 6000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

(OLG Naumburg, Urteil v. 09.06.2011, Az.: 2 U 45/11)

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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