Streitschlichtung mit Astschere und Säge: Richter beschneidet Bäume

Rechtsgebiet: Nachbarrecht
Rechtstipp vom 05.10.2011
Ein Amtsrichter aus Delmenhorst hat einen langjährigen Streit zwischen zwei Grundstücksnachbarn über den Bewuchs entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze mittels Astschere und Säge gelöst. Er schnitt den Bewuchs bei einem Ortstermin im Einverständnis mit den Parteien selbst zurück.

In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte der eine Nachbar darauf bestanden, dass keine Zweige und Äste auf sein Grundstück hinüber wachsen. Dem anderen Nachbarn war es dagegen wichtig, dass sich die Bäume und Sträucher in seinem Garten möglichst natürlich entfalten können. Ein früherer Vergleich vor dem Schiedsmann ließ sich trotz anwaltlicher Hilfe nicht in eindeutige Handlungsanweisungen umsetzen. So stritten die Nachbarn vor Gericht weiter.

Der zuständige Amtsrichter ordnete kurzerhand einen Ortstermin gemeinsam mit den streitenden Parteien und ihren Anwälten an. Dort wurde schnell klar, dass eine unwiderrufliche und praktische Entscheidung «her muss». Der Richter bat die eine Partei um eine scharfe Astschere und die andere Partei um eine ebensolche Bügelsäge. Statt endloser juristischer Diskussionen ging er jeden Baum und jeden Strauch Ast für Ast mit den Parteien durch und legte mit Zustimmung der Parteien selber Hand an.

Die Parteien akzeptierten diese praktische Lösung und der Rechtsstreit konnte beendet werden. Allerdings muss der Amtsrichter jetzt noch über die Kosten des Rechtsstreits entscheiden.

Oberlandesgericht Oldenburg, PM vom 28.08.2011

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