(Val) Mehrere Bewerber um einen Studienplatz an der Georg-August-Universität Göttingen müssen es vorerst hinnehmen, dass es in den Studiengängen Human- und Zahnmedizin sowie Psychologie im Wintersemester 2009/2010 keine weiteren Plätze mehr gibt. Das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen hat die Eilanträge der Bewerber auf vorläufige außerkapazitäre Zulassung zu den Studiengängen überwiegend abgelehnt.
Im Studiengang Humanmedizin war über 690, im Studiengang Zahnmedizin über 146 und im Bachelorstudiengang Psychologie über 20 Anträge zu entscheiden, mit denen die Antragsteller geltend machten, die Universität schöpfe ihre Ausbildungskapazität in diesen Studiengängen nicht aus.
Lediglich für das zweite Fachsemester Humanmedizin ermittelte das Gericht vier weitere Teilstudienplätze. Alle übrigen Anträge blieben erfolglos. Grund dafür, dass sich - anders als im vergangenen Semester - keine weiteren Vollstudienplätze im Studienfach Humanmedizin für die Antragsteller ergaben, war vor allem, dass die Universität, der Rechtsprechung des Gerichts folgend, kapazitätsrechtlich von einem Fortbestand der Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Lenglern ausging, obwohl diese zu Beginn des Jahres aufgekündigt worden war.
Zwar beanstandete das VG einzelne Berechnungen der Antragsgegnerin, die Grundlage für die vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur festgesetzten Zulassungszahlen war. Dies hatte laut Gericht allerdings keine für die Antragsteller günstigen Folgen. Denn in allen genannten Studiengängen hatte die Universität schon von sich aus mehr Bewerber zum jeweiligen Studium zugelassen als sie nach der Kapazitätsberechnung des Gerichts aufzunehmen verpflichtet gewesen wäre. Freie Studienplätze habe es infolgedessen nicht mehr gegeben. Jetzt bleibt den abgewiesenen Bewerbern nur die Möglichkeit, Beschwerde vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu erheben.
Verwaltungsgericht Göttingen, 8 C 555/09 und andere
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