Rechtstipp vom 15.08.2011

Studienplatz-Bewerber im WS 2011/12: Starker Anstieg und NC-Verschärfung

Ein regelrechter NC-Wettlauf der Studienplatz-Bewerber steht bevor: 500.000 neue Studienanfänger erwarten die Hochschulen für das Wintersemester 2011/12. In Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin meldet die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) eine erneute Verschärfung bei Numerus clausus (NC) und Wartezeit. An vielen Hochschulen sind die Bewerberzahlen um bis zu 50% angestiegen. Bislang zulassungsfreie Fächer werden jetzt durch einen Numerus clausus (NC) beschränkt. Über 6 Jahre müssen Abiturienten mittlerweile auf einen Studienplatz in Medizin warten, wenn sie kein Spitzenabitur vorweisen können.

Denn: 50.000 Studienplätze fehlen. In den letzten Jahren gab es bereits zu wenige Plätze, durch doppelte Abiturjahrgänge in zwei Bundesländern und Aussetzung der Wehrpflicht hat sich die Situation nun weiter verschärft. Die Programme zur Schaffung neuer Studienplätze wie zum Beispiel in Bayern und NRW sind gut gemeint, aber zu spät: Sie zeigen ihre ganze Wirkung wohl erst in einigen Jahren.

Trotzdem sparen viele Universitäten nach wie vor gesetzlich vorgesehene Studienplätze ein, um mehr Kapazitäten für die Forschung verwenden zu können. Und jedes Semester decken die Studienplatzklage-Anwälte in vielen Fächern dann wieder die Studienplätze auf, die die Hochschulen zu Unrecht nicht vergeben haben. Auf mehrere hundert Plätze pro Jahr beläuft sich diese Zahl. Insbesondere in Medizin, Zahnmedizin und Psychologie stellt die Studienplatzklage eine zusätzliche Chance dar, um nicht jahrelang warten zu müssen. Zudem sind in vielen Bachelor-Fächern die Erfolgsaussichten in diesem WS 2011/12 besonders gut.

Aber: Nur wer rechtzeitig gegen die Ablehnungsbescheide vorgeht, kann den Studienplatz-Wettlauf doch noch mit Hilfe der Klage für sich entscheiden: Gegen Ablehnungsbescheide muss nämlich innerhalb eines Monats Widerspruch bzw. Klage erhoben werden.

Weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf unserer Homepage www.uni-recht.de für Sie kostenfrei abrufbar.


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