Die Stundung beseitigt die Zahlungsunfähigkeit: Muster einer Stundungsvereinbarung

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1. Was ist Zweck und Inhalt der Stundung?
Die Stundung ist das wichtigste Instrument zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit.
Sie beseitigt die Zahlungsunfähigkeit nur, wenn tatsächlich gute Aussichten auf die wirtschaft-liche Gesundung des Schuldners bestehen. Die Stundung ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, mit der die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben wird.
Die Forderung bleibt in ihrem rechtlichen Bestand unangetastet. Der ursprünglich vereinbarte Leistungszeitpunkt wird durch die Vereinbarung neu festgelegt. Möglich ist eine Stundung auf unbestimmte Zeit oder eine Stundung mit Festlegung einer neuen Fälligkeit. Der Gläubiger kann für die Dauer der Stundung seine Forderung nicht mehr durchsetzen. Der GmbH-Geschäfts-führer hat bei unerfüllbaren fälligen Verbindlichkeiten und der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit spätestens innerhalb von drei Wochen die Insolvenzantragspflicht- geregelt in § 15 a (1) S.2 InsO. Liegt aber eine Stundung vor, ist die Forderung nicht mehr  mit dem Nennbetrag fällig.

2. Sanierung durch Stundungsvereinbarung mit den Gläubigern
Nach einer Stundung  muss nur noch die Forderung mit der vereinbarten Rate zum Fälligkeits-zeitpunkt als fällig angesetzt werden.  Dadurch kann der Insolvenzgrund beseitigt werden.
Um die Zahlungsfähigkeit zur prüfen, stellt man die liquiden und innerhalb von 3 Wochen liquidierbaren Mittel (Aktiva I und II) den fälligen Verbindlichkeiten zum Stichtag und innerhalb der nächsten 3 Wochen (Passiva I und II) gegenüber.  

Bleibt eine Lücke von über 10 Prozent, besteht Zahlungsunfähigkeit. 

3. Rechtliche Anforderungen der Stundung
Die Stundung kann- da es keine gesetzlichen Formvorschriften gibt- mündlich oder konkludent erfolgen. Sie sollte jedoch aus Vorsichts- und Beweisgründen immer schriftlich erfolgen.

4. Muster Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung
Zwischen
xx, Adresse, nachfolgend Gläubiger genannt
und
Fa.Y, nachfolgend Schuldner genannt,
wird nachfolgende

Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung getroffen:

§ 1 Gegenstand und Anerkenntnis
Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger aus erbrachter Leistung X Euro zu schulden. Die Forderung wird anerkannt. Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Forderung.

§ 2 Stundung
Die Forderung wird dem Schuldner gestundet.

§ 3 Ratenzahlungsverpflichtung des Schuldners
Der Schuldner verpflichtet sich, die Schuldsumme von insgesamt X € zuzüglich Zinsen Y € in nachfolgenden Raten zu bezahlen:

1. Rate am 15. 06.2011 in Höhe von X,00 €
2. Rate am 15. 09.2011 in Höhe von X,00 €
3. Rate am 15.12.2011 in Höhe von X,00 €
Schlussrate am 13.03.2012 in Höhe von X,00 €

Die Zahlungen sind so zu leisten, dass die Gläubiger am Tag des vereinbarten Termins über die Raten verfügen können. Dem Schuldner steht frei die Schuldsumme vor Fälligkeit teilweise oder vollständig zu begleichen.

§ 4 Folgen bei Zahlungsrückstand
Sollte eine Rate nicht vollständig oder nicht fristgemäß bezahlt werden, ist der gesamte Restbetrag sofort fällig.

§ 5 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig, soweit der Vereinbarungszweck nicht dadurch insgesamt gefährdet wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Ort, Datum, Unterschriften

5. Angebot
Wenn Sie einen Zahlungsfähigkeitsstatus oder eine Stundung anstreben, melden Sie sich.
Wir helfen Ihnen professionell.

Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.kulzer@pkl.com


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