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Schmerzensgeld - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Erleidet eine Person einen immateriellen Schaden, kann ein Schmerzensgeldanspruch entstehen.
  • Die Schmerzensgeldhöhe hängt vom Einzelfall ab.
  • Schadensersatzansprüche verjähren allgemein nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Tag des entstandenen Schadens. Ausnahmen, zum Beispiel bei Sexualvergehen, sind möglich.
  • Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann vererbt werden.

Wann hat man Anspruch auf Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld erhalten Personen, die einen immateriellen Schaden erlitten haben. Ein immaterieller Schaden ist definiert als Nichtvermögensschaden und kann vorliegen, wenn folgende Rechtsgutsverletzungen vorliegen (§ 253 BGB, § 823 BGB):

  • Verletzung des Körpers
  • Verletzung der Gesundheit
  • Verletzung der Freiheit
  • Verletzungen der Würde und Ehre
  • Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
  • Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Schmerzensgeld hat nicht nur eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für körperliche Schäden, sondern soll auch seelische Belastungen oder sonstige erlittene Verletzungen wiedergutmachen. Der Schaden muss zudem fahrlässig oder vorsätzlich vom Schädiger verursacht worden sein (§ 276 BGB).

Wie hoch kann Schmerzensgeld ausfallen?

Da jeder Schadensfall individuell zustande kommt, ist eine einheitliche Schmerzensgeldhöhe nicht nennbar. Häufig werden vorhandenen Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten und Verletzungen bei der Bezifferung von Schmerzensgeld herangezogen. Folgende Faktoren stellen dabei wesentliche Erwägungsgründe der Gerichte dar:

  • Ausmaß der physischen und psychischen Folgen
  • Auswirkungen auf Alltag & Beruf
  • Dauer des Heilungsprozesses & der Krankenhausaufenthalte
  • Dauer einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit
  • Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schädigers
  • Folgeschäden oder chronische Schäden
  • Notwendigkeit, Anzahl & Umfang etwaiger Behandlungen und Operationen
  • Verzögerung der Schadensregulierung durch die Versicherung des Schädigers
  • Zukunftsprognose

Darüber hinaus gibt es auch einige Schmerzensgeldtabellen, die nicht bindend sind, aber als Orientierung dienen können. Allerdings gilt: Je stärker die Beeinträchtigung, desto mehr Schmerzensgeld kann der Geschädigte erwarten.

Worauf sollten Geschädigte achten?

Um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, lassen Sie sich beraten und mögliche Schmerzensgeldansprüche prüfen.
  • Lassen Sie Ihren Anspruch in Bezug auf die Verjährungsfrist prüfen.
  • Sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation (z. B. Rechnungen, ärztliche Gutachten, Zeugenliste etc.).
  • Machen Sie sich Notizen zum Schadensereignis.
  • Gehen Sie zu Ihrem Arzt und lassen Sie die Schäden medizinisch begutachten.
Foto(s): ©Pexels.com/Pixabay

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