Der Comedian Mario Barth hatte eine Textilhändlerin wg. eines T-Shirt-Spruches vor dem Landgericht Düsseldorf auf Auskunft und Schadenersatz in Anspruch genommen und nun verloren.
Das Landgericht hat entschieden, dass Barth wg. der Wortfolge „Nicht quatschen, MACHEN" keine wettbewerbsrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüche habe, weil der Wortfolge keine wettbewerbliche Eigenart zukomme. Der Spruch besitze als sprachliches Allgemeingut keine Originalität.
Ob die Sache im Rahmen einer Berufung zum OLG Düsseldorf geht ist noch nicht bekannt.
Parallel wurde bei dem DPMA gegen die DE-Wortmarke „Nicht quatschen, MACHEN" (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100708190/DE) auch Löschung beantragt.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2011 - Az: 2a O 72/11 - „Nicht quatschen, MACHEN")
http://www.rechtsanwalt-giese.de/pdf/LG-Duesseldorf_Urt-v-27-07-2011_Mario-Barth_Nicht-quatschen-MACHEN.pdf
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