OLG verlangt im T6 Abgasskandal Auskunft über 23Z7-Rückruf - Az.: 14 U 322/19

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Es gibt mittlerweile drei Gerichte, die Besitzern des VW T6 (Multivan und Transporter) Schadenersatz zugesprochen haben – eine der Entscheidungen wurde von der Kanzlei Schwering erstritten. Die drei Urteile nehmen das Thermische Fenster ins Visier und haben den Schadenersatzanspruch der Kläger auch darauf begründet. Parallel dazu gibt es mit dem OLG Oldenburg auch ein deutsches Obergericht, dass sich intensiv mit dem T6 befasst und den Rückruf 23Z7 technisch "verstehen" möchte. 

Der Rückruf hatte im Frühjahr des Jahres 2019 sogenannte Konformitätsabweichungen zum Thema. Die Differenzen aus verschiedenen Testmethoden sollten durch das Aufspielen eines neuen und verpflichtenden Updates ausgeglichen werden. „Sehr spitzfindig und herstellerfreundlich formuliert!“ findet Rechtsanwalt Andreas Schwering, für den Konformitätsabweichungen nichts anderes sind als Hinweise auf unzulässige Abschaltvorrichtungen. „Für mich stellt sich auch die Frage nach der Vorsätzlichkeit nicht mehr! VW hätte wissen müssen, dass man unter Beobachtung steht, jede weitere Ungereimtheit seit September 2015 kann nichts anderes als Vorsatz sein.“

Das KBA hatte die Rückrufaktion im April 2019 wie folgt begründet: Die Motorsteuergeräte der Fahrzeuge mit EA288 Motor müssen neu programmiert werden, weil es „während der Regeneration des Dieselpartikelfilters zu erhöhten Stickstoffemissionen kommen kann". Andernfalls werde der Euro-6-Grenzwert überschritten. Betroffen sind Bullis, die bis zum Spätherbst 2017 zugelassen wurden. Anschließend hatte es einen Zulassungsstopp gegeben und T6 konnten fast ein halbes Jahr lang nicht mehr zugelassen werden, weil die auf Halde stehenden Autos viel mehr NOx produziert hätten als zulässig. Die nach der Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen zugelassenen Autos sind ebenso betroffen wie die älteren - mit dem Unterschied, dass hier das Update ohne Einverständnis der Besteller aufgespielt wurde.

Nun dürfte der  Beschluss des Oldenburger Oberlandesgerichtes Antworten auf viele Fragen liefern und auch ein erstes OLG-Urteil zum T6 liefern. Der 14. Senat hat in der Sache 14 U 322/19 einen Hinweisbeschluss erlassen und ein Auskunftsersuchen ans KBA gestellt. Das Gericht sieht zur Rückrufaktion 23Z7 einen ganz erheblichen Aufklärungsbedarf. Zur Entscheidungsfindung sollen Auskünfte beim KBA eingeholt werden. Die Bundesbehörde muss auf die Fragen des Gerichtes antworten. Diese beziehen sich auf den konkreten Charakter der nachgewiesenen Manipulationen und auf das Motor- und Emissionsverhalten vor und nach der Aktivierung des Updates. Eine Antwort des Kraftfahrt-Bundesamtes wird für Ende November erwartet.

T-Besitzer sprechen von veränderter Motorperformance, unbekanntem Kaltlauf-Verhalten und einer Erhöhung der Verbrauchswerte für Adblue und Diesel.

Rechtsanwalt Schwering empfiehlt Besitzern von T6, die aktuelle Rechtslage auszunutzen und sich jetzt in die Reihe derer einzuordnen, die Schadenersatz vom Volkswagenkonzern fordern: „Das unbestrittene Thermofenster, die Rückrufe, die gewonnenen Urteile und der Hinweisbeschluss eines Oberlandesgerichtes – viel mehr braucht’s eigentlich nicht, um erfolgreiche Klagestrategien aufzubauen“. Update-Verweigerer kommen ansonsten auch langsam in die Klemme: Das KBA fordert mittlerweile mit sehr deutlichen Worten, der Rückrufaktion zu folgen. Am 9. Dezember 2020 sollen Daten säumiger T6-Besitzer an die zuständigen Zulassungsstellen übermittelt werden, mit der Aufforderung, den nicht upgedateten Autos die Zulassung zu entziehen. Entsprechende Schreiben sind den Betroffenen Mitte Oktober zugegangen.


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