Targobank und Phishingmail - Geld weg, Konto gehackt, was können Opfer tun?

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Beim Umgang mit E-Mails von der Targobank ist Vorsicht geboten, da Phishingversuche häufig vorkommen. Absender und Betreffzeilen solcher Mails sollten kritisch geprüft werden, da sie oft Hinweise auf Phishing enthalten können. Typische Merkmale sind Aufforderungen zur Eingabe von PIN oder TAN-Nummern, Links, die auf fremde Webseiten führen, oder Hinweise auf gesperrte Internetbanking-Zugänge. Neben der Taktik des Phishings über E-Mails werden Targobank-Kunden auch durch Smishing via SMS und durch betrügerische Anrufe bedroht. Im Falle eines Phishingangriffs rät es sich, weder auf Mails zu antworten noch Links zu folgen und stattdessen direkt mit der Bank Kontakt aufzunehmen. Falls es bereits zu einem Geldverlust gekommen ist, kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein, um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Es ist jedoch wichtig, vorsichtig mit Informationen umzugehen, da Angaben zu Fahrlässigkeit den Schadensersatzanspruch beeinträchtigen können. In solchen Fällen kann die Polizei nur bedingt helfen, da die Bank möglicherweise Einsicht in die Ermittlungsakte verlangt. Generell gilt: bei Aufforderungen zur Herausgabe persönlicher Daten oder zur Installation unbekannter Software via Telefon, SMS oder E-Mail ist immer Vorsicht geboten.

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Wenn Sie eine E-Mail der Targobank bekommen, sollten Sie zunächst kritisch prüfen, wer der Absender ist. Häufig ist bereits im Absender zu erkennen, dass gar nicht die Targobank der Versender der E-Mail ist.

Teilweise sieht es aber auch so aus, dass die entsprechenden Mails von der Targobank kommen. Dann ist in der Betreffzeile genauer zu analysieren, ob hier Hinweise auf eine Phishingmail zu finden sind.

Teilweise wird ein Betreff „Warnung vom Servicebereich“ genannt, teilweise soll auch eine neue Onlinebewerbung erfolgen oder eine neue Mitgliedschaft. Auch der Verweis auf eine Zahlung, die Sie an die Targobank gesandt haben, deutet eher auf eine Phishingmail hin.

Daneben wird teilweise in den Mails darauf verwiesen, dass Ihr Internetbanking-Zugang gesperrt ist und Sie dazu auf einen Link zur Entsperrung klicken sollen. Wenn man dann mit dem Mauszeiger über den Link fährt, entdeckt man, dass dieser nicht auf die Webseiten der Targobank, sondern auf eine andere Webseite führt.

Die Inhalte der Phishingmails der Targobank, die letztendlich nicht von der Bank versandt worden sind, sind so vielfältig, dass nicht alle Varianten aufgezählt werden können. Beispielsweise auf der Internetseite www.onlinewarnungen.de finden Sie Beispiele solcher Phishingmails.

Wie verhalte ich mich als Kunde der Targobank, wenn eine Mail womöglich dem Phishing dient?

Im Zweifel gilt der Grundsatz, dass auf entsprechende Mails gerade nicht geantwortet wird oder die angebotenen Links nicht angeklickt werden, sondern ein Rückruf bei der Bank zur Absicherung klärt, ob es sich um eine echte Mail handelt. Grundsätzlich gilt für alle Banken und damit auch für die Targobank, dass aufgrund einer Mail niemals die Angabe einer PIN und/oder einer TAN-Nummer verlangt wird.

Mir ist bekannt, dass aktuell Betrüger Geld von Girokonten auf Kreditkarten buchen und diese beispielsweise für Bestellungen bei MediaMarkt in Spanien aufgeben. Hier scheint es eine gewisse Ballung zu geben.

Für Betroffene stellte sich dann die Frage, wie mit der Angelegenheit umzugehen ist. Viele Betroffene suchen zunächst den Kontakt mit der Bank und hoffen, dass hier unverzüglich und unbürokratisch geholfen wird, insbesondere dann, wenn es sich um große Beträge geht.

Viele Betroffene müssen sicherstellen, dass Abbuchungen geleistet werden können und Rechnungen bezahlt werden.

Hilft mir die Targobank weiter, wenn ich Opfer von Phishing geworden bin und mein Geld weg ist?

Nach meinen Beobachtungen kann aber nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Targobank und auch andere Banken unverzüglich und kulant einen Ausgleich des Schadens und einen Ausgleich der unberechtigten Überweisungen tätigen. Erst einmal ist das Geld weg.

Im Gegenteil: Die Targobank wird zunächst prüfen und mit Fragen feststellen wollen, ob ein Fall der groben Fahrlässigkeit vorliegt. Wer beispielsweise angibt, auf eine Phishingmail geklickt zu haben und die PIN und/oder TAN-Nummer per Mail übermittelt zu haben, bringt sich juristisch in eine schlechte Position.

Hier ist sofort zu diskutieren, ob ein Fall der groben Fahrlässigkeit vorliegt. In einem Fall der groben Fahrlässigkeit ist dann die Bank nicht mehr zum Schadensausgleich verpflichtet.

ich rate allen Betroffenen, bei denen Geld vom Konto der Targobank abhandengekommen ist, dass sie sich sehr früh anwaltlich beraten lassen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, können die Kosten der anwaltlichen Beratung über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden.

Nur so kann sichergestellt werden, dass mit unvorsichtigen Informationen keine rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die letztendlich zu einer Ablehnung sämtlicher Forderungen führen und dann dazu führen, dass Betroffene mit ihrem Schaden und dem Geldverlust allein gelassen werden.

Holt die Polizei mein Geld zurück, wenn bei der Targobank das Konto gehackt wurde?

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Anzeige bei der Polizei. Betroffene müssen davon ausgehen, dass die Targobank im Zweifel Einsicht in die Ermittlungsakte nimmt.

Alle Angaben, die dort zu finden sind, werden dann in einer möglichen weiteren zivilrechtlichen Auseinandersetzung genutzt, um auch hier wiederum eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Insgesamt ist also bereits in einem frühen Stadium Vorsicht geboten und zu klären, welche rechtlichen Voraussetzungen notwendig sind, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen und einen Schadensausgleich herbeizuführen.

Ich unterstütze Betroffene bundesweit, die sich diesbezüglich mit der Targobank auseinandersetzen müssen. Ich habe auch schon einige gerichtliche Verfahren gegen die Targobank geführt, sodass wir Ihnen auch mit meinemErfahrungsschatz helfen können.

Was muss ich bezüglich Phishing und Targobank noch beachten?

Weitere Betrugsformen, die im Übrigen auch gegenüber Targobank-Kunden genutzt werden, sind das sogenannte Smishing. Dabei handelt es sich um eine ähnliche Vorgehensweise wie bei Phishing. Der Datenabgriff erfolgt aber hier per SMS.

Beispielsweise wird per SMS ein Bankkunde aufgefordert, einem Link zu folgen oder eine Telefonnummer anzurufen, damit das eigene Konto reaktiviert, aktualisiert oder geprüft wird. Über diesen Weg soll dann eine sogenannte „Malware“ heruntergeladen werden, die dann auf dem Smartphone installiert wird.

Möglicherweise tarnt sich die entsprechende Schadsoftware auch als App und es wird dann versucht, vertrauliche Informationen über das Smartphone abzugreifen. Hier ist dann insbesondere Gefahr gegeben, wenn das Onlinebanking allein über das Handy erfolgt.

Auch unerbetene Anrufe, das sogenannte Phishing, sollen Bankkunden der Targobank motivieren, per Telefon persönliche Zugangsdaten wie PIN oder TAN herauszugeben.

Ich hatte vor Kurzem einen Fall, in dem ein mehrfacher Anruf über einen längeren Zeitraum erfolgte, sodass in Anbetracht der wiederholten Kontaktaufnahme letztendlich der Bankkunde unvorsichtig wurde und, nachdem der Kunde den angeblichen Bankberater schon telefonisch kannte, letztendlich Zugangsdaten weitergegeben hat.

Generell ist also immer dann Vorsicht geboten, wenn am Telefon, per E-Mail oder per SMS eine PIN, eine TAN oder ein Passwort abgefragt wird.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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