Rechtstipp vom 30.07.2008

Teil 5: Abmahnung der Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze - Gedast GmbH

Die Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze haben soeben im Namen der Gedast GmbH eine neue Abmahnwelle gestartet.

Seit Mittwoch, den 30.07.2008, erreichen unsere Kanzlei dutzende Anrufe abgemahnter Mandanten, welche über peer-to-peer-Netzwerken(p2p) wie „BitTorrent“ „eDonkey“, oder „eMule“ pornographisches Material der Gedast GmbH zum Upload bereit gestellt haben sollen.


Auffällig ist, dass die Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze im Vergleich zu früheren Abmahnungen erhebliche Abschläge auf den geforderten Schadensersatz gemacht haben. Offensichtlich verfolgt die Gedast GmbH aufgrund vielfacher Gegenwehr der Abgemahnten nunmehr die Strategie, durch entsprechendes Entgegenkommen die Beauftragung eines Rechtsanwalts als sinnlos - da im Vergleich zu den geforderten Schadensersatzsummen zu teuer - erscheinen zu lassen.


Es ist dringend davon abzuraten, die geforderten Summen einfach zu akzeptieren und ungeprüft strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben. Die rechtlichen Folgen können gravierend sein und im Wiederholungsfalle den Ruin des Abgemahnten bedeuten.


Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei SBR Schindler Boltze aus Karlsruhe erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir vertreten Ihre Interessen nachhaltig und können helfen, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen deutlich zu senken. 

Mehr zum Thema Abmahnung der Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze für die Gedast GmbH finden sie auf unserer Homepage www.haftungsrecht.com.

Jorma Hein Rechtsanwalt
 
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Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Jorma Hein | Philipp Achilles 

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