Telekom muss auf atypisch hohe Telefongebühren hinweisen

Rechtsgebiete: EDV-Recht & IT/TK-Recht, Vertragsrecht & Kaufrecht
Rechtstipp vom 25.08.2010

Nach einer Entscheidung des LG Bonn (Urt. v. 1.6.2010, Az.: 7 O 470/09) muss die Telekom einen Kunden auf ein auffällig hohes Gebührenaufkommen durch Telefon- oder Internetverbindungen hinweisen. Die Telekom hatte dem Kunden in einem Zeitraum von 5 Monaten insgesamt EUR 5756,19 in Rechnung gestellt und teilweise vom Konto des Kunden abgebucht. Die hohen Kosten wurden durch ständige Einwahlen aufgrund einer fehlerhaften Konfiguration des DSL-Routers ausgelöst.

Das LG Bonn entschied, dass die Telekom den Kunden auf das atypische und hohe Gebührenaufkommen hätte aufmerksam machen müssen, damit dieser hätte reagieren können. Ein Anspruch auf die aufgrund der nicht beabsichtigen Einwahlen entstehenden Kosten bestehe daher nicht.


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