Schnellen die Gebühren-Rechnungen bei einem Kunden plötzlich erheblich in die Höhe, muss die Deutsche Telekom AG den Kunden darüber informieren und sich zudem selbst auf Ursachensuche begeben. Tut sie dies nicht, verletzt sie ihre gegenüber dem Kunden bestehende Fürsorgepflicht. Dies hat das Bonner Landgericht (LG) entschieden, wie die «Zeit» am 12.08.2010 auf ihren Internetseiten berichtet.̴
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