Testament mit ChatGPT aufsetzen?

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Testamente können nicht nur notariell, sondern auch handschriftlich errichtet werden. Dabei muss man auch keinen Rechtsanwalt hinzuziehen. Im Internet gibt es zahlreiche Ideen für Formulierungen und inzwischen spuckt auch die KI innerhalb von Sekunden Testamente aus.

Die Klauseln solcher letztwilligen Verfügungen z.B. von ChatGPT klingen nicht nur ziemlich professionell und enthalten neben den Formulierungen auch Tipps zur Errichtung. Sie werden inhaltlich auch immer besser. Allerdings sind sie noch sehr weit davon entfernt, juristisch korrekte, wirksame und zweckmäßige Testamente zur produzieren. Bisher ist es noch eine Mischung aus juristisch etablierten Formulierungen und von der KI ausgedachtem Nonsens.

Die Grenzen der Sprachmodelle

Sprachmodelle wie ChatGPT nehmen halt keine juristische Prüfung vor, sondern errechnen ganz banal, welches Wort mit welcher Wahrscheinlichkeit einem anderen folgt. Das kann zwar in der Zukunft zu einwandfrei formulierten Testamenten führen. Ob diese dann auch zum Erblasser passen, ist aber eine Frage der „promts“ in dem Dialog des Nutzers mit dem Chatbot.

Insoweit stellt sich hier das gleiche Problem wie bei Mustervorlagen aus dem Internet.

Gut für Anwälte, schlecht für Angehörige

Wie bei anderen Laientestamenten gilt also auch für die KI-basierten Verfügungen bis auf Weiteres: 

  • Der Erblasser spart sich das Geld für eine Beratung und hat dennoch das gute Gefühl, sich um alles gekümmert zu haben.
  • Die (Anwalts-)Rechnung zahlen dann später die Angehörigen, die dann jahrelang darüber streiten, ob das Testament wirksam ist und wie die einzelnen Formulierungen auszulegen sind. 

Unterm Strich wird die KI also vermutlich den Anwälten erstmal mehr Geschäft verschaffen als wegnehmen.

Unsere Fachanwälte für Erbrecht helfen Ihnen als Erblasser bei der Errichtung des optimalen Testaments zur Regelung Ihrer Nachfolge mit Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen. Und bei verunglückten Verfügungen verhelfen wir den Erben zu ihrem Recht. 

Besuchen Sie gerne unsere Website für weitere Informationen und Beratungsangebote: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge.html

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