Testierfähigkeit – Voraussetzungen und Hindernisse

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Das Erstellen eines wirksamen Testaments ist ein bedeutender Schritt, um zu gewährleisten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod entsprechend Ihren Vorstellungen unter Ihren Erben aufgeteilt wird. Damit ein Testament wirksam wird, muss der Testierende jedoch zuallererst testierfähig sein, also fähig sein, ein Testament zu erstellen. Doch welche Voraussetzungen müssen dazu vorliegen? Und welche Hindernisse können entgegenstehen? In diesem Blogbeitrag werden wir all das thematisieren.

Voraussetzungen für die Testierfähigkeit

Zunächst einmal müssen Sie volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein. Weiter müssen Sie fähig sein, Ihre Beschlüsse sowie deren Folgen verstehen und angemessen begründen zu können. Dazu müssen Sie in der Verfassung sein, Informationen zu sammeln, auszuwerten und daraus Schlüsse zu ziehen. 

Auch müssen Sie im Zeitpunkt, in dem Sie das Testament verfassen, geistig gesund sein. Diese kann durch eine geistige Behinderung oder Störung gefährdet sein. Leiden Sie etwa unter einer Alzheimer-Erkrankung, so sind Sie möglicherweise nicht fähig, ein Testament zu erstellen, geschweige denn, die Folgen Ihrer Beschlüsse darin zu verstehen.

Hindernisse, die einer Testierfähigkeit entgegenstehen können

Jedoch können, neben den Voraussetzungen, auch Hindernisse bestehen. Diese können die Testierfähigkeit einschränken. Zu solchen Hindernissen zählen beispielsweise:

  1. Zwang: Fertigt jemanden ein Testament aufgrund von Zwang oder Druck, kann das zur Folge haben, dass sie das Testament aufgrund von ihr nicht gewollten Umständen erstellt. Auch das kann die Testierfähigkeit beschränken. 
  2. Irrtum: Nimmt jemand bei der Erstellung eines Testaments einen Umstand irrtümlich als gegeben an, kann auch dies die Testierfähigkeit einschränken. Geht jemand beispielsweise irrtümlich davon aus, dass er Eigentümer eines bestimmten Autos ist, ist das der Fall.

Die Praxis: Ein Sachverständigengutachten kann erforderlich sein

Liegen Zweifel an der Testierfähigkeit vor, kann es in der Praxis erforderlich sein, die Testierfähigkeit von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Meist erfolgt dies durch einen Psychologen oder einen Arzt. Dieser begutachtet die geistigen Fähigkeiten des Testierenden und hält das in einem Sachverständigengutachten fest. Bestehen also Zweifel, gilt es, einen Sachverständigengutachter zu beauftragen. Jedoch Vorsicht: Ein solches Sachverständigengutachten bedeutet enorme Kosten. So kann es meist günstiger sein, zuvor anwaltlichen Rat einzuholen, um mit dem Anwalt die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens zu besprechen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Testierfähigkeit eine bedeutende Voraussetzung für das Verfassen eines wirksamen Testaments ist. Neben den allgemeinen Erfordernissen wie der Geschäfts- und Volljährigkeit sind dabei die Auswirkungen von Dritten und die geistige Leistungsfähigkeit des Erblassers entscheidend. Im Zweifel sollte zunächst ein Anwalt beauftragt werden. Bestehen die Zweifel dennoch fort, gilt es, einen Sachverständigen zu beauftragen. So können sie sichergehen, dass das Testament auch wirklich wirksam ist.

Ihre Expertin

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Foto(s): https://pixabay.com/photos/man-think-throughts-sculpture-2546791/

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