Rechtstipp vom 06.07.2012

Teueres Vergessen in 30er-Zone

Wer als Autofahrer in einer 30-er-Zone längere Zeit geparkt hat, kann leicht die Geschwindigkeitsbegrenzung vergessen. Zwar sollten die Schilder mit dem Tempolimit hinter den Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, doch ist ein Übersehen oder Vergessen leicht möglich.

Nach der Rechtsprechung ist der Autofahrer verpflichtet, sich für eine längere Strecke oder Gebiet geltende Verbotsschilder zu merken und einzuprägen. Vielfach wird ein Gericht das Bußgeldverfahren jedoch einstellen, wenn der Autofahrer glaubhaft versichert, er sei z. B. als Beifahrer in die 30-er-Zone eingefahren und habe erst nach dem Parken das Steuer übernommen.

Gerne hilft Ihnen Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Puchheim weiter.


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