Rechtstipp vom 13.10.2010

Teure Navigationshilfe

So praktisch Navigationsgeräte beim Autofahren sind, so umsichtig sollte man auch bei deren Bedienung sein. Wenn es durch allzu intensive Bemühungen, die richtige Route zu finden, zu einem Unfall kommt, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen, so hat das Landgericht Potsdam entschieden. Die Benutzung des Navigationsgeräts mit der Folge, dass der Überblick über den Verkehr verloren geht, stellt ein grob fahrlässiges und damit versicherungsschutzgefährdendes Verhalten dar. Die Richter verglichen dies mit dem Wechseln einer Kassette, der Einstellung eines Radios oder auch nur dem Anzünden einer Zigarette. Durch all dies wird der Fahrer stark abgelegt. Verursacht er dann einen Unfall, dann verliert er seinen Versicherungsschutz.


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