Rechtstipp vom 25.07.2012

Teures London

Wer mit einem in Deutschland zugelassenen Auto in die Londoner Mautzone fährt, muss seinen Wagen vorher entweder registrieren lassen oder die Gebühr nachentrichten. Wer dies nicht macht, wird von einem Inkassobüro mit ca. 270,-- € zur Kasse gebeten (congestion charge). Fraglich ist, ob diese Forderung in Deutschland eingetrieben werden kann.

Aufgrund eines europäischen Rahmenbeschlusses können grundsätzlich alle Geldstrafen und Geldbußen über 70,-- € in Deutschland seit Ende Oktober 2010 vollstreckt werden. Zur Verbesserung der europäischen Verkehrssicherheit werden Geldsanktionen EU-weit vollstreckt, die im Auslandstaat rechtskräftig wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verhängt wurden.

Bei der Londoner Gebühr ist dies jedoch nicht der Fall: Denn die Geltendmachung dieser Forderungen wird von der Behörde "Transport von London" nicht strafrechtlich, sondern zivilrechtlich betrieben. Diese Forderungen unterliegen nicht dem Europäischen Geldsanktionsgesetz und können daher in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann auch in diesen Fällen helfen!


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