"The Awakening" - Abmahnung Waldorf Frommer - € 815 Abzocke?

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Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing erhalten? Sie sollen den Film „The Awakening“ Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zumindest wenige Sekunden zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht haben?

Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Awakening“

Die Universum Film GmbH lässt die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen der Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen verschicken. Sie begehrt die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von € 815,00 als Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Oft können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharings nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass die Filme beim Herunterladen gleichzeitig automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Diese Zurverfügungstellung stellt eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Awakening“ dar.

Die Forderungen sind weitreichend: Der von Waldorf Frommer abgemahnte Anschlussinhaber soll einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterschreiben und € 815,00 bezahlen, da er laut den Anwälten entweder als Störer oder Täter verantwortlich ist. Dies ist jedoch in vielen Fällen falsch.

Wer haftet bei der Abmahnung von Waldorf Frommer?

Sobald außer Ihnen weitere Personen den Internetanschluss nutzen dürfen, kann die Haftung des Abgemahnten vollständig entfallen. Der Anschlussinhaber haftet nämlich grundsätzlich nicht für das Verhalten der Mitbenutzer wie z. B. den Lebensgefährten oder die Kinder. Das kommt immer auf den Einzelfall an und hängt davon ab, ob der Abgemahnte Pflichten verletzt hat.

So haftet der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12). In diesem Fall haftet der Täter selbst. Dasselbe gilt, wenn Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Dann hängt die Haftung der Eltern unter anderem davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Unterschreiben Sie niemals eine lebenslang gültige „modifizierte“ Unterlassungserklärung, die Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Verstoß auslösen kann, wenn Sie nicht Täter oder Störer waren. Oft werden Abgemahnte – auch von Anwälten – diesbezüglich ganz falsch beraten mit der Folge, dass man lebenslang an einen Unterlassungsvertrag gebunden ist.

Was tun nach Erhalt des Waldorf-Briefes?

Ob Sie als Abgemahnter tatsächlich verantwortlich sind, kann ein mit Filesharing-Recht erfahrener Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. in einem kostenlosen Erstgespräch erläutern.

Gerne prüfe ich für Sie, ob die Haftung des Anschlussinhabers vollständig entfällt, weil andere den Internetanschluss mitnutzen und der Anschlussinhaber keine Prüfungspflichten verletzt hat. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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