Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass die Besitzerin eines Dackelmischlings für die Verletzungen einer (hier: 80jährigen) Frau zahlen muss, die sie sich dadurch zugezogen hat, dass ihr der - vor einem Gemüseladen mit einer langen Leine angebundene - Hund entgegenläuft, sie zurückweicht, stolpert und sich einen Lendenwirbel sowie ein Handgelenk bricht. Belegen Zeugenaussagen, dass das - wenn auch relativ kleine - Tier knurrend und bellend auf die Frau zugelaufen ist, sei darin ein typisches Tierverhalten zu erkennen. Insgesamt musste die Frau (beziehungsweise ihre Tierhalterhaftpflicht, falls sie eine abgeschlossen hat) 6.500 Euro an die Krankenkasse der Gestürzten für die Behandlungskosten berappen. (LG Coburg, 13 O 150/11)
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