Tierhalterhaftpflicht: Auch ein kleiner Dackel kann großen Schaden anrichten

Rechtsgebiete: Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht, Recht rund ums Tier
Rechtstipp vom 24.01.2012
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass die Besitzerin eines Dackelmischlings für die Verletzungen einer (hier: 80jährigen) Frau zahlen muss, die sie sich dadurch zugezogen hat, dass ihr der - vor einem Gemüseladen mit einer langen Leine angebundene - Hund entgegenläuft, sie zurückweicht, stolpert und sich einen Lendenwirbel sowie ein Handgelenk bricht. Belegen Zeugenaussagen, dass das - wenn auch relativ kleine - Tier knurrend und bellend auf die Frau zugelaufen ist, sei darin ein typisches Tierverhalten zu erkennen. Insgesamt musste die Frau (beziehungsweise ihre Tierhalterhaftpflicht, falls sie eine abgeschlossen hat) 6.500 Euro an die Krankenkasse der Gestürzten für die Behandlungskosten berappen. (LG Coburg, 13 O 150/11)

Bewertung
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert
Rechtstipp-Autor
anwalt.de - Rechtsnews
Rollnerstr. 8
90408 Nürnberg
 
Rechtstipps-Newsletter abonnieren
Rechtstipps-Newsletter
Jetzt neu! Kostenloser Rechtstipps-Newsletter. Alle 14 Tage neu!