Tipico Datenschutzverletzung durch nicht vorschriftsmässige Auskunft Artikel 15 DSGVO

  • 4 Minuten Lesezeit

Anbieter wie Tipico, werden momentan aufgefordert persönliche und personenbezogene Daten Ihrer Kunden herauszugeben. Das Auskunftsersuchen umfasst dabei zeitlich in der Regel die Gewinne und Verluste der Kunden für einen Zeitraum in denen Tipico Online Sportwetten illegal angeboten wurden.

Tipico reagiert in vielen Fälle mittlerweile nicht mehr vorschriftsmäßig auf das zuvor erwähnte Auskunftsersuchen. Zeitweise hat Tipico große Dateien versendet, die eine Auswertung der Auskunft nur unter unverhältnismäßig hohen Anstrengungen möglich machten und nach unserer Auffassung einen eklatanten Verstoß gegen die DSVO darstellen.

Was tun, wenn Tipico keine oder unvollständige Auskünfte gibt? 


Letzte Warnung an Tipico senden 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Sie bereits selbst erfolglos unter Verweis auf Artikel 15 DSGVO um Übersendung folgender Informationen innerhalb eines Monats gebeten:

  • meiner Ein- und Auszahlungen seit dem 1.1.2014
  • meiner Wetthistorie seit dem 1.1.2014
  • meiner Wett- bzw. Einzahlungslimits (Limit Übersicht) seit dem 1.1.2021

Sie haben mir die Auskunft unter Verweis darauf verweigert, dass Sie entweder

  • nicht zur Auskunft verpflichtet seien, da diese lediglich zur Vorbereitung einer gegen Sie gerichteten Klage diene; und/oder
  • die Auskunft komplex, zeitintensiv oder exzessiv sei; und/oder
  • gar nicht, unvollständig, zeitlich begrenzt/beschränkt, verschlüsselt ohne Mitteilung des erforderlichen Passwortes, als unlesbare Bilddatei oder nur unter der Bedingung einer nicht geschuldeten Kontovalidierung/Lebensprüfung erfolgen könne.

Dieses Verhalten/Unterlassen verstößt eindeutig gegen die DSGVO und ist strafbewehrt.

Ich fordere Sie hiermit unter erneutem Verweis auf Artikel 15 DSGVO letztmalig auf, mir bis zum

[Datum in 14 Tagen einfügen]

die oben genannten Informationen elektronisch in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zuzusenden.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die durch die Verzögerung Ihrer Auskunft entstanden sein könnten, behalte ich mir vor. 

Dieses Schreiben erhält der jeweilige Landesdatenschutzbeauftragte mit gleicher Email.


Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Vorname Nachname]

Zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren

Infomieren Sie den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes in welchen Sie wohnen. – etwa wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute an Sie als zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, da ich bei der Durchsetzung meiner Rechte nach der DSGVO gegenüber einem Glücksspielanbieter auf Schwierigkeiten stoße und mir Ihre Unterstützung erhoffe.

Konkret habe ich am [Datum] bei [Name des Glücksspielanbieters] unter Berufung auf Artikel 15 DSGVO eine Anfrage gestellt und um Auskunft über meine dort gespeicherten personenbezogenen Daten, insbesondere meine Wett- und Transaktionshistorie seit dem 1.1.2014 sowie meine Wett- bzw. Einzahlungslimits seit dem 1.1.2021, gebeten.

Leider wurde mir die Auskunft unter Verweis auf verschiedene Gründe, wie z.B. die angebliche Komplexität und den Aufwand der Anfrage oder die Behauptung, die Daten würden nur zur Vorbereitung einer Klage benötigt, verweigert. Auch nach einer anwaltlichen Aufforderung und Fristsetzung wurde meinem Auskunftsersuchen nicht vollumfänglich entsprochen.

Meines Erachtens verstößt die Verweigerung der Auskunft bzw. die nicht fristgerechte und unvollständige Erfüllung klar gegen die Vorgaben der DSGVO.

Daher bitte ich Sie als Aufsichtsbehörde, das Vorgehen des Unternehmens zu überprüfen und gegebenenfalls aufsichtsrechtliche Maßnahmen einzuleiten, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen. Gerne kann ich Ihnen bei Bedarf die bisherige Korrespondenz mit dem Unternehmen zur Verfügung stellen.

Für Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit danke ich Ihnen bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Name] [Anschrift]


Adressen der Datenschutzbeauftragten 

Baden-Württemberg: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Königstrasse 10 a, 70173 Stuttgart, Tel.: +49 711 615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de, Website: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

Bayern: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach, Tel.: +49 981 180093-0, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de, Website: www.lda.bayern.de.

Berlin: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin, Tel.: +49 30 138 89-0, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de, Website: www.datenschutz-berlin.de.

Brandenburg: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, Tel.: +49 3 32 03 356-0, E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de, Website: www.lda.brandenburg.de.

Bremen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven, Tel.: +49 4 21 361-2010, E-Mail: office@datenschutz.bremen.de, Website: https://datenschutz.bremen.de.

Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg, Tel.: +49 40 428 54-40 40, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de, Website: https://datenschutz-hamburg.de.

Hessen: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: +49 611 1408 0, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de, Website: https://datenschutz.hessen.de.

Mecklenburg-Vorpommern: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Tel.: +49 385 59494-0, E-Mail: info@datenschutz-mv.de, Website: www.datenschutz-mv.de.

Niedersachsen: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Tel.: +49 5 11 120-45 00, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de, Website: https://lfd.niedersachsen.de.

Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Tel.: +49 211 38424-0, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de, Website: www.ldi.nrw.de.

Rheinland-Pfalz: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Tel.: +49 6131 8920-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de, Website: www.datenschutz.rlp.de.

Saarland: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken, Tel.: +49 681 94781-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de, Website: www.datenschutz.saarland.de.

Sachsen: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 5, 1067 Dresden, Tel.: +49 351 / 85471-101, E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de, Website: www.datenschutz.sachsen.de.

Sachsen-Anhalt: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel.: +49 391 81803-0, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Website: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragter.

Schleswig-Holstein: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, Tel.: +49 431 988-1200, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de, Website: www.datenschutzzentrum.de.

Thüringen: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt, Tel.: +49 361 57 3112900, E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de, Website: www.tlfdi.de.


Einzelheitem zur Gesellschaft die Sportwetten anbietet: Tipico Co. Ltd.

Tipico Co. Ltd. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach maltesischem Recht. Registernummer: C34286 bei der Malta Business Registry (MBR). Der Tipico Co. Ltd. wurde mit Bescheid vom 09.12.2022 die behördliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet und stationären Bereich erteilt.

Aufsichtsbehörde
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder: 

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/praeventionspielerschutz/verstossmeldenbeschwerden

Geschäftsführer
Joachim Baca, Marlon van der Goes, Karin Klein, Stefan Eck
Geschäftssitz
Tipico Tower
Vjal Portomaso
STJ 4011
St. Julian's
Malta



Foto(s): Johannes von Rüden

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