Tipps für schwerbehinderte Arbeitnehmer in der Region Stuttgart

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Schwerbehindertenrecht
Rechtstipp vom 06.05.2011

Hier Hilfen durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS)

Als Behinderter haben Sie einen Anspruch auf Prüfung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber. Als schwerbehinderte Menschen anerkannte Bürger haben zahlreiche Rechte. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) ist ein Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für die 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs und insbesondere für behinderte Menschen da.

A. Kündigungsschutz

Soll einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gekündigt werden so muss vorher die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt werden. Gegen die Entscheidung des Integrationsamts ist Widerspruch möglich. Die weitaus meisten Fälle jedoch einvernehmlich gelöst.

Viele Probleme am Arbeitsplatz lassen sich lösen, bevor es zu einer Kündigung kommen muss. Dies ist der Grundgedanke der innerbetrieblichen Prävention. Dabei setzen sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer, das betriebliche Integrationsteam und das Integrationsamt an einen Tisch und suchen die bestmöglichste Lösung zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei helfen oft die umfangreichen Angebote des Integrationsamts sowie die Leistungen der Rehabilitationsträger.

Als Rechtsanwalt für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht helfe ich Ihnen und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Integrationsamt und dem Arbeitgeber.

B. Arbeitsassistenz

Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor besonderen Problemen. Manche sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere regelmäßig, in größerem Umfang für sie bestimmte „Handgriffe" übernehmen. Damit die Beschäftigung im Einzelfall nicht an solchen Problemen scheitert, haben berufstätige schwerbehinderte Menschen, ein Recht auf Arbeitsassistenz.

Auftraggeber der Arbeitsassistenz ist der schwerbehinderte Mensch selbst: Er beschäftigt die Assistenzkraft (Arbeitgebermodell) oder vereinbart mit einem Dritten (z.B. professionellen Hilfsdienst) das Erbringen entsprechender Dienstleistungen (Dienstleistungsmodell).

Die Kosten für die Arbeitsassistenz trägt das Integrationsamt, ihre Höhe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen im jeweiligen Einzelfall. In der Regel liegen sie zwischen etwa 250 und 1000 Euro monatlich, abhängig vom täglichen Unterstützungsbedarf.

(Quelle : Integrationsamt KVJS Stuttgart)

C. Präventionsverfahren

Die unter B aufgeführten Hilfen können in einem Präventionsverfahren geltend gemacht werden. Als Schwerbehinderter bitten Sie mit meiner anwaltlichen Hilfe den Arbeitgeber, ein Präventionsverfahren beim KVJS Integrationsamt einzuleiten.

Oft kann man hier gemeinsam mit dem Betriebsrat, dem Schwerbehindertenvertreter und dem Arbeitgeber sinnvolle, passgenaue Lösungen entwickeln.

Als allgemeiner Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir auch Ihre Facharztatteste und Klinikberichte an. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich seit 1996 Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen.

Rechtsanwalt Thomas Eschle

Rennstr. 2

70499 Stuttgart

Tel: 0711-2482446 (Rufen Sie mich an, wenn Sie ein Rechtsproblem haben)

E- Mail : KanzleiEschle@aol.com

http://www.rechtsanwalt-eschle.de (ausführliche Homepage)

http://schwerbehindertenausweis.blogspot.com

http://erwerbsminderungsrente.blogspot.com

http://sozialgericht-stuttgart-rechtsanwalt.blogspot.com

http://arbeitsgericht-stuttgart.blogspot.com

http://berufsunfaehigkeit-stuttgart.blogspot.com

http://www.kvjs.de (Homepage des Integrationsamtes Stuttgart)


Bewertung
8 von 9 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert