TOP-Anwälte für Medizin- u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe

  • 3 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Oberlandesgericht Karlsruhe

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Verspätete Bandscheibenoperation führt zu neurologischen Ausfällen, 50.000,- Euro, OLG Karlsruhe, Az.: 7 U 164/15

Chronologie:

Die Klägerin bemerkte im Februar 2010 starke Schmerzen an der Lendenwirbelsäule 4/5, die sich linksseitig vom Gesäß über den hinteren Oberschenkel nach unten zogen, weshalb sie in einem von ihr selbst angeforderten Rettungswagen bei der Beklagten eingeliefert wurde. Dort wurden Röntgenbilder gemacht, am Folgetag auch ein MRT und die Verdachtsdiagnose eines Rezidivbandscheibenvorfalls L 4/5 gestellt. Weder am Tag der Aufnahme noch am Folgetag wurde die Klägerin von einem Neurochirurgen untersucht, obwohl sie auf bestehende Defäkationsbeschwerden hingewiesen hatte.

Behandlungsfehlerhaft wurde die Klägerin erst drei Tage später von einem Neurochirurgen untersucht, der einen großen Bandscheibenvorfall mit Reiterhosensyndrom diagnostizierte, weshalb eine schnellstmögliche Operation für unumgänglich erachtet wurde. Daraufhin wurde die Klägerin noch am selben Tag in eine andere Klinik gebracht und operiert.

Die Klägerin leidet seither unter neurologischen Ausfallsymptomen, ständigen Rückenschmerzen und Taubheitsgefühl, das sich bis in den Genitalbereich zieht. Durch diese schwerwiegenden körperlichen Einschränkungen leidet die Klägerin zudem unter starken psychischen Problemen. Eine gesundheitliche Besserung ist auch in Zukunft nicht zu erwarten.

Den behandelnden Ärzten im Hause der Beklagten ist vorzuwerfen, dass die Klägerin bereits am Tag der Einlieferung hätte operiert werden müssen. In diesem Fall hätte sich der Bandscheibenvorfall nicht derart ausgeweitet bzw. hätte verhindert werden können.

Verfahren:

Mit dem Vorfall hatte sich bereits das Landgericht Mosbach befasst (Az.: 1 O 59/13) und die Klage im Wesentlichen als begründet angesehen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten. Der Senat hat den Parteien unter Berücksichtigung der Gesamtumstände einen Vergleich über pauschal 50.000,00 € vorgeschlagen, der noch widerrufen werden kann.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Ein Vergleich stellt regelmäßig ein gegenseitiges Entgegenkommen dar, das auf den Unwägbarkeiten des Prozessergebnisses beruht. In der Regel bietet sich dieser in einem Arzthaftungsprozess an, um weitere umfangreiche, oftmals jahrelange Beweisaufnahmen zu vermeiden, so wie hier, merkt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht, an.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema