Top - Anwälte: Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Prozesserfolg Landgericht Berlin

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Landgericht Berlin vom 28.09.2021

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Fehlgeschlagene Digitus saltans Operation mit 60-prozentiger Einschränkung, 10.000,- Euro, LG Berlin, Az.: 13 O 221/20 

Chronologie:

Der Kläger litt an einem Digitus altans am linken Mittelfinger, woraufhin er sich in die Behandlung der Beklagten begab. Diese rieten ihm zu einem operativen Eingriff. Seit der Operation leidet der Kläger unter einer 60-prozentigen Einschränkung des Fingers. Dieser lässt sich nur noch eingeschränkt schließen und beugen und verhindert ein festes Zufassen und jeglichen Halt.

 

Verfahren:

Das Landgericht Berlin hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis konstatierte der befasste Sachverständige, die Behandlung sei im Wesentlichen lege artis erfolgt. Allerdings stellte das Gericht heraus, dass die Operation nur relativ indiziert gewesen ist und der invasive Eingriff daher einer erhöhten Aufklärungspflicht bedurft habe. Da die Beklagten die Beweispflicht für eine angemessene Aufklärung hatten, schlug das Gericht sodann aus prozessökonomischen Gründen einen Vergleich über eine Pauschalsumme von rund 10.000,- Euro vor, den die Parteien akzeptierten.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Selbst wenn eine ärztliche Behandlung an sich fehlerfrei erfolgt ist, stellt sich in einem Arzthaftungsprozess in der Regel auch noch die Frage, ob die erforderlichen Aufklärungspflichten aus Medizinerseite eingehalten worden sind. Die Beweispflicht hierfür tragen die Beklagten. Ein gerichtlicher Vergleichsvorschlag aus prozessökonomischen Gründen, so wie im vorliegenden Fall, macht oftmals Sinn, meinen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht D.C. Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM.

        

Ciper & Coll:

Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen. Die nationalen und internationalen Prozesserfolge geben der Kanzlei recht.



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