Wir hatten bereits über die Internet-Seite top-of-software bzw. Antassia GmbH berichtet, die wegen angeblich zustande gekommener Abonnements Rechnungen und auch Mahnungen verschicken.
Gestern Abend wurde in der Fernsehsendung Akte ebenfalls darüber berichtet und 2 Urteile zitiert, die den Betroffenen eine entscheidende Hilfestellung bieten können:
Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält, sollte sich anwaltlich beraten lassen, und die entstehenden Anwaltskosten können beim Rechtsanwalt der Fa. Antassia GmbH eingeklagt werden - sowohl das AG Karlsruhe als auch das AG Marburg haben entschieden, dass der Anwalt sogar persönlich aus unerlaubter Handlung haftet, weil diese Forderungen gegen Internet-Nutzer unberechtigt sind. Somit ist er verpflichtet, die entstandenen Anwaltskosten für die Vertretung des Internet-Nutzers zu bezahlen. Nach den beiden Urteilen handelt es sich sogar um Beihilfe zum versuchten Betrug!
Betroffene sollten daher unbedingt klagen, damit diesem Treiben langfristig ein Ende gemacht werden kann! Wir helfen Ihnen gerne dabei!
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