Travel24.com-Anleihe: Wird dem September 2014 eine entscheidende Signalwirkung zukommen?

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Der Monat September wird für Anleger, die in die 7,5%-Anleihe der travel24.com AG (WKN: A1PGRG; ISIN: DE000A1PGRG2) investierten, wohl interessant werden. Denn von der in diesem Monat anstehenden Zinszahlung kann ein Signal ausgehen, wie es bei der in die Schlagzeilen geratenen Emittentin weitergehen wird. Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 und der dazugehörige Geschäftsbericht der travel24.com AG wurden von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung beanstandet.

Konkret wirft die Prüfstelle vor, dass die Kündigung eines wichtigen Vertrags in jenem Geschäftsjahr nicht ausreichend dargestellt worden sei, sodass der Verlauf des Geschäftsbetriebs nicht zutreffend wiedergegeben worden sei. Ein weiterer Vorwurf richtet sich gegen die Bewertung der Unternehmensanleihe, bei welcher nicht der zutreffende Zeitwert wiedergegeben worden sei. Und auch die Darstellung, dass konzerninterne Geschäfte wie mit Dritten abgeschlossen werden würden, monierte die Prüfstelle. Denn der Vorstand der travel24.com AG werde von der Muttergesellschaft Unister bezahlt, ohne dass die travel24.com AG dies finanziell angelastet werde.

Für die travel24.com AG und deren Anleihezeichnern ist dies nicht das erste Mal, dass sich das Unternehmen mit unerfreulichen Schlagzeilen und einem Kurssturz der Anleihe auseinandersetzen mussten. Bereits Ende 2012, wenige Monate nach dem die travel24.com-Anleihe auf den Markt gekommen war, hatte ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren negative Konsequenzen für den Kurs der Anleihe.

Welche konkreten Konsequenzen und Auswirkungen die jüngsten Ereignisse haben werden, muss abgewartet werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der 17.09.2014 auf sich ziehen, an welchem die jährliche Zinszahlung in Höhe von 7,5% des Nennbetrags fällig wird. Die weitere Entwicklung der travel24.com-Anleihe wird für die Anleger weiterhin spannend bleiben. Wenn Anleger, die in die 7,50%-Anleihe der travel24.com AG investierten angesichts der aktuellen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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