Türkisches Erbrecht

  • 3 Minuten Lesezeit

[image]

Immer mehr Europäer erwerben Immobilien oder lassen sich nieder oder gründen Firmen in der Türkei. Nach dem Ableben des Erblassers, entstehen internationale Erbfälle. Dadurch gewinnt das türkische Erbrecht im internationalen Bereich noch mehr an Bedeutung.

Deswegen wollen wir die Grundzüge des türkischen Erbrechts mit internationaler Berührung und die praktischen Probleme und Hinweise erörtern:

Wichtig ist, nach türkischem internationalen Privatrecht gilt für bewegliche Vermögen das nationale Erbrecht des Erblassers, für unbewegliche Sachen, die sich innerhalb der türkischen Republik befinden, das türkische Erbrecht. Firmenbeteiligungen gelten auch als bewegliches Vermögen. Nach deutsch-türkischem Konsularabkommen vom 1929, kann die Erbschaftsübertragung von beweglichen Vermögen in der Türkei, mit deutschem Erbschein durchgeführt werden. Aber in der Praxis ist die Erbschaftsübertragung mit deutschem Erbschein mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil weder die Ämter und Behörden noch die Kreditinstituten sich mit deutschen Erbscheinen auskennen. Daher ist es empfehlenswert, nach deutschem Recht (nach den Voschriften der BGB) einen türkischen Erbschein bei einem türkischen Gericht zu beantragen. Das vorliegen eines deutschen Erbscheins, erleichtert erheblich das Verfahren, wobei es nicht erforderlich ist.

Die Erbfolgen und Erbanteile im türkischen Recht:

  1. Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Die türkische Vorschriften bzgl. Erbfolge sind mit §§ 1924, 1925, 1926 BGB sehr ähnlich. Adoptierte Kinder sind, leiblichen Kinder gleich gestellt. Adoptiveltern und deren Verwandten können dem Adoptivkind nicht zur Erbe berufen werden.
  2. Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung zur Hälfte, neben den Großeltern zu drei Viertel der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen.

ERBEINSETZUNG-TESTAMENT-PFLICHTTEIL

Erbeinsetzung oder Vermächtnis sind auch im türkischen Recht ähnlich geregelt. Pflichtteile sind für Abkömmlinge die Hälfte des gesetzlichen Erbanteiles, für die Erben der zweiten Ordnung ist das Pflichtteil ein viertel des gesetzlichen Anteiles. Ist der überlebende Ehegatte neben Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung gesetzlicher Erbe, ist sein Pflichtteil sein gesammtes Erbanteil, in sonstigen Fällen drei vierteil des gesetzlichen Anteiles.

PRAKTISCHE PROBLEMLE UND ERÖRTERUNGEN

Der Erblasser kann nach seinen Willen Erben benennen. Die eigesetzten Erben, können auch gesetzliche Erben sein. Wenn kein Testament vorliegt, erben die gesetzlichen Erben die unbewegliche Sachen nach den Regelungen und Anteilen im türkischen Recht und die bewegliche Vermögenswerte nach den Regelungen des deutschen Erbrechts.

Ein Testament unterliegt den förmlichen Bestimmungen des Rechts des Landes, in dem es ausgestellt wurde oder des Landes, dessen Recht angewandt wird.

D.h. in Deutschland aufgesetzte Testamente werden auch in der Türkei als gültig betrachtet.

Es sollte großen Wert darauf gelegt werden, sowohl bei Testamenten als auch bei Erbscheinen die vollständigen Namen der Beteiligten, wie sie aus den Pässen oder Geburtsurkunden ersichtlich sind, aufzunehmen, weil in der Türkei bei allen offiziellen Schritten die vollständige Namen zugrunde gelegt werden.

ERBSCHAFTSSTEUER

Für die Erbschaft, die in der Türkei hinterlassen wurde, unabhängig von der Nationalität bzw. Staatsangehörigkeit des Erblassers oder der Erben muss eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden und ggf. Erbschaftssteuer gezahlt werden. Erst nach Ausstellung einer Bescheinigung durch das Finanzamt, kann die Erbschaft auf die Erben umgeschrieben werden.

Auch in der Türkei gibt es hohe Erbschaftssteuerfreigrenzen, die sich jährlich erhöhen. İm Jahr 2014 z.B., für Kinder und wenn der Ehegatte neben den gesetzlichen Erben der ersten Ordnung Erbe ist, beträgt der Freibetrag für jede Person 146.306 TL. Wenn der Ehegatte alleiniger Erbe ist, beträgt der Freibetrag 292.791 TL.

Bei der Berechnung des Wertes der Immobilien, werden die offiziellen Einschätzungen der Gemeindeverwaltungen zugrunde gelegt.

Wenn der Wert der Erbschaft über die Freigrenzen hinausgeht, gibt es progressive Besteuerung. Von 1 % bis 10 %.

SCHENKUNG

Wenn künftige Erblasser die künftige Erbschaft in der Türkei schon zu Lebzeiten auf gesetzliche Erben als Schenkung umschreiben wollen, fängt der Steuersatz mit % 5 an. Hier gibt es auch eine progressive Beteuerung von % 5 bis % 15.  Es kommen % 7 Übertragungsgebühren hinzu.

Es sollte im speziellen Fall immer überlegt werden, ob die Übertragung auf gesetzlichen Erben in Form einer Schenkung oder eines Verkaufes durchgeführt werden soll.

Natürlich können sowohl die offene als auch die heimliche (in Form eines Verkaufes) Schenkungen auf gesetzlichen Erben können von anderen Pflichtteilberechtigten im Erbfall verklagt werden, wenn deren Pflichtteil verletzt ist.

Verfasserin: RA in Deniz YILDIRIM, Antalya/Türkei, Tel: 0090/242/228 99 38


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Deniz YİLDİRİM

Beiträge zum Thema