Überhöhte Provisionen: Unwirksame Geschäftsbedingungen der PKM Solutions / Multi Invest

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Durch einen unserer Mandanten wurden wir auf die Vertriebspraxis der PKM Solutions bzw. der Multi Invest „Gesellschaft für Vermögensbildung“ GmbH aufmerksam. Von einem Mitarbeiter der Firma PKM Solutions wurde unserem Mandanten ein Edelmetallsparplan der Sutor Bank über einen monatlichen Betrag von 300,00 € empfohlen. Nach 15 Monaten wollte unser Mandant das Depot kündigen und erhielt nun von der Sutor Bank die Mitteilung, dass das Depotguthaben zunächst für die Deckung der Vermittlungsprovision verwendet werden müsse. Diese Provision läge bei dieser Anlagesumme bei 9.500,00 €.


Damit übersteigt die Vertriebsprovision im vorliegenden Fall den angesparten Depotwert um mehr als 100%. Unser Mandant hat uns daraufhin gebeten, die Geschäftsbedingungen der Vertriebsfirma (PKM Solutions bzw. Mulit Invest Gesellschaft für Vermögensbildung) einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Im Rahmen unserer Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass die Geschäftsbedingungen der PKM Solutions bzw. der Mulit Invest Gesellschaft für Vermögensbildung unwirksam sein dürften. Dies gilt insbesondere für die in den Bedingungen enthaltene Provisionsregelung.


Nach dieser Provisionsregelung wird die Provision nicht - wie sonst üblich - anhand der laufenden Einzahlungen des Kunden berechnet. Stattdessen erfolgt hier eine Vorprovisionierung (vergleichbar mit dem sog. „Zillmerverfahren“, welches früher bei Lebensversicherungen zur Anwendung kam). Das bedeutet, dass für die Berechnung der Provision der Vertriebsfirma unterstellt wird, dass der Vertrag mindestens 35 Jahre (!) laufen werde. Die Provision berechnet sich also nach einem reinen Fantasiewert (monatlicher Beitrag x 12 x 35 Jahre Laufzeit) - völlig unabhängig von der Frage, wieviel der Kunde tatsächlich einzahlt.


Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde, dass diese Provision vorab aus seinen monatlichen Sparbeiträgen gezahlt wird. Mit anderen Worten: Die ersten Jahre zahlt der Kunde lediglich für die Vertriebsprovision.


Bei Lebensversicherungen hat der Bundesgerichtshof bereits vor mehr als zehn Jahren festgestellt, dass eine solche Provisionspraxis („Zillmerverfahren“) unwirksam ist. Nichts anderes dürfte nach unserer Auffassung auch im hiesigen Fall gelten. Denn auch im hiesigen Fall wird der Kunde durch die Geschäftsbedingungen der PKM Solutions bzw. der Multi Invest einseitig benachteiligt. Eine wirkliche „Vermögensbildung“ wird so allenfalls für die Vertriebsfirma ermöglicht.


Nach unserer Auffassung sind daher die Geschäftsbedingungen der PKM Solutions bzw. der Multi Invest unwirksam. Rechtsfolge: Der Kunde ist nicht verpflichtet, die überhöhte Provision zu zahlen. Auch die Verrechnung der Sutor Bank mit dem - angeblichen - Provisionsanspruch ist unzulässig. Soweit der Kunde die Provision bereits - auch teilweise - gezahlt hat, steht dem Kunden ein Rückerstattungsanspruch zu. Betroffene Kunden sollten daher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.




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