Überschussklauseln der Riesterrentenverträge der Allianz Leben intransparent und rechtswidrig

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Das Landgericht Stuttgart hat die Überschussklauseln der Riester-Rentenversicherungsverträge der Allianz Leben mit Urteil vom 25.04.2013 für intransparent und unwirksam erklärt, Az. 11 O 231/12. Geklagt hatten der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg.

Das Gericht sah laut Pressemitteilungen die Überschussklauseln als rechtswidrig an. Überschüsse kommen dadurch zustande, dass der Versicherer erst überhöhte Kosten kalkuliert, die dann nicht vollständig verbraucht wurden.

Bei den Verträgen der Allianz werden nur die Versicherten an den Überschüssen beteiligt, die eine Mindestsparsumme von 40.000 € aus Eigenbeträgen erreichen.

Diese Summe erreichen wohl aber gerade Ältere, Kinderreiche oder Geringverdiener nicht. Für diese Bevölkerungsgruppen ist jedoch die Riesterrente besonders wichtig.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler unter der Telefonnummer 030 / 6500 6597 oder unter info@investmentschutz.de.


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