Rechtstipp vom 21.10.2010

Umgangsrecht: Das neue Recht wirkt schon vor der Gesetzesneuregelung

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Juli 2010, in dem den Vätern nichtehelicher Kinder das Recht zugestanden wurde, die elterliche Sorge beziehungsweise eines Teils der elterlichen Sorge übertragen zu bekommen, ohne dass die Mutter der Kinder dem generell widersprechen kann, bereits in die Tat umgesetzt, obwohl das entsprechende neue Gesetz noch nicht vorliegt. (Hier ging es um einen solchen Vater, bei dem zwei Kinder lebten, obwohl er für sie nicht das Sorgerecht hatte. Eines ging noch in den Kindergarten, das andere in die Schule. Die Mutter verlangte die "Übersiedlung" der Kinder an ihren Wohnort. Das Gericht untersagte dies und übertrug dem Vater "vorläufig die Befugnis, Schule beziehungsweise Kindergarten für die Kinder zu bestimmen". Denn dies entspreche "dem Wohl der Kinder am besten". Die Mutter habe erst kürzlich mit ihren Kindern "regelmäßigen Unterhalt gepflegt", weshalb ihnen vorerst die bisherige Schule/der gewohnte Kindergarten erhalten bleiben müsse und ihnen der Wohnortwechsel erspart bleiben könne, bis die Angelegenheit im so genannten Hauptsacheverfahren geregelt werde. (Brandenburgisches OLG, 10 WF 187/10)

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