Umgangsrecht: wo feiern Kinder von getrennten Eltern Weihnachten?

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Familienrecht: Nach der Trennung stellt sich für viele Eltern die Frage des Umgangsrechts. Insbesondere die Frage, bei wem die Kinder Weihnachten verbringen ist häufig relevant. Gibt es eine gesetzliche Regelung zum Umgangsrecht an Weihnachten? Und was ist zu tun, wenn sich Eltern nicht einigen können? 

Trennungen und Scheidungen gehören fast schon zur Normalität. Sind Kinder involviert, ist die oberste Priorität das Kindeswohl zu wahren. Dabei spielt die Regelung des Umgangsrechts eine zentrale Rolle. 

Es gibt verschiedene Modelle des Umgangsrechts. Die häufigste Variante ist, dass die Kinder bei einem Elternteil leben und das andere Elternteil alle zwei Wochen am Wochenende und ggf. zusätzlich unter der Woche besuchen. Daneben gibt es auch das sog Wechselmodell, bei dem die Kinder zu gleichen Teilen abwechselnd bei dem jeweiligen Elternteil sind. 

Umgangsrecht an Weihnachten 

 Wie sich das Umgangsrecht an Weihnachten gestaltet, hängt sicher auch davon ab, wie weit die Eltern voneinander entfernt wohnen. Können die Eltern trotz Trennung Weihnachten gemeinsam mit den Kindern verbringen, ist dies sicherlich die beste Lösung für die Kinder. In der Regel verbringen allerdings Kinder nach der Trennung der Eltern Weihnachten nur mit einem Elternteil. 

Keine gesetzliche Regelung 

Eine gesetzliche Regelung, wer Anspruch auf Umgang mit dem Kind an Weihnachten hat, gibt es nicht. Vielmehr sollte versucht werden sich zu einigen und ein Modell zu wählen, was möglichst konkret ist und jedes Jahr gleich gehandhabt wird. Dies beugt Konflikten vor und gibt Planungssicherheit. Möglich ist beispielsweise, dass die Kinder Heiligabend bei dem Elternteil verbringen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben und an den Feiertagen beim anderen Elternteil sind. Auch ein jährlicher Wechsel, wer wo Weihnachten verbringt, ist möglich. Es empfiehlt sich eine Umgangsvereinbarung zu treffen.

Was ist zu tun, wenn Eltern sich nicht einigen können?

Doch was ist zu tun, wenn eine Einigung zum Umgang nicht möglich ist? Mit Hilfe des Jugendamtes kann auch ein Umgangsvereinbarung geschlossen werden. Kann dort keine Einigung erzielt werden, bleibt meist nur der Gang zu Gericht, um eine Lösung zu erzielen.

Das Kindeswohl hat oberste Priorität

Das gerichtliche Verfahren orientiert sich stets am Kindeswohl. Dem Kind wird von Amtswegen ein Verfahrensbeistand beigeordnet, der die Interessen des Kindes vertritt. Auch bei Gericht ist selbstverständlich noch eine Einigung möglich, was in den meisten Fällen auch gelingt.

Familiengerichtliche Verfahren finden stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch ist zu beachten, dass für eine Antragstellung beim Familiengericht eine anwaltliche Unterstützung empfehlenswert ist. Das hat den Hintergrund, dass Anwälte die oftmals hochemotionalen familienrechtlichen Konflikte wieder auf eine sachliche Ebene bringen können.

Fazit: Zum Wohle von Trennungskindern sollte möglichst frühzeitig und so konkret, wie möglich, der Umgang an Weihnachten geregelt werden. Ist das nicht möglich, kann die Hilfe eines Anwalts und/ oder des Gerichts in Anspruch genommen werden.


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