Umtausch eines Produktes

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Wer seine Produkte im Laden kauft, hat keine gesetzlichen Ansprüche auf Umtausch- außer das Produkt hat ein Defekt. Wem das T-Shirt, das er eben gekauft hat zu Hause nicht mehr gefällt, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Jedoch sieht es anders aus, wenn der Händler freiwillig ein Umtauschrecht einräumt. Dies ist der Fall wenn der Händler einen entsprechenden Hinweis auf den Kassenzettel schreibt oder den Hinweis in der Umkleidekabine stehen hat.

Kommt das T-Shirt aus dem Versandhandel, hat der Kunde ein Widerrufsrecht. Er kann innerhalb von 14 Tage davon Gebrauch machen - egal aus welchen Gründen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


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