Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Erneut auf dem Prüfstand des EuGH

Rechtsgebiet: Umweltrecht
Rechtstipp vom 12.01.2012
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den Luxemburger Richtern Fragen zur Auslegung der europäischen Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie (Richtlinie 2003/35/EG) vorgelegt. Durch diese Richtlinie wurden unter anderem die Klagemöglichkeiten gegen Verwaltungsentscheidungen über Vorhaben erweitert, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Richtlinie wurde durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Streitig ist laut BVerwG, ob diese Umsetzung in allen Punkten mit dem vorrangigen Unionsrecht vereinbar ist.

Der Vorlage an den EuGH liegt ein Revisionsverfahren gegen einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des Landes Rheinland-Pfalz zugrunde, der die Errichtung einer großflächigen Wasserrückhaltung am Oberrhein in Waldsee/Altrip/Neuhofen zum Gegenstand hat. Nach Angaben des BVerwG kommt es in dem Verfahren unter anderem darauf an, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz nicht anwendbar ist, wenn das Verwaltungsverfahren wie hier bereits vor dem 25.06.2005 (dem äußersten Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie) eingeleitet worden ist.

Ferner sei die Vereinbarkeit einer Bestimmung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit Unionsrecht zweifelhaft, wonach bloße Mängel bei der Durchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zur Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung berechtigen, sondern diese Folge nur dann eintritt, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig unterblieben ist. Diese Fragen muss nun der EuGH klären.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.01.2012, BVerwG 7 C 20.11

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