Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Was ist bei Fahrerflucht zu beachten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Straßenverkehr ereignet sich tagtäglich eine Vielzahl von Unfällen mit ganz unterschiedlichen Folgen. Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen, die sich nach dem plötzlichen Geschehen ergeben, kann ein Unfall durchaus auch strafrechtliche Folgen mit sich bringen. Ein klassisches Delikt ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB. Diese Vorschrift zeigt darüber hinaus sehr anschaulich, weshalb Beschuldigte in jedem Strafverfahren unbedingt schweigen sollten und warum der Termin beim Strafverteidiger trotz der anfallenden Kosten in aller Regel günstiger ist!!

Fahrerflucht: Was ist strafbar?

Der Straftatbestand der Fahrerflucht nach § 142 StGB soll die Gesellschaft davor schützen, dass sich Unfallbeteiligte vom Ort des Geschehens entfernen, ohne dass

  1. sie zugunsten der/des Geschädigten oder der/des anderen Unfallbeteiligten eine Feststellung ihrer Person, ihres Fahrzeugs sowie ihrem Unfallbeitrag ermöglichen oder
  2. sie eine angemessene Zeit abgewartet haben, um die vorbenannten Feststellungen bei Abwesenheit des/der Geschädigten zu veranlassen.

Es liegt zwar im natürlichen Fluchtinstinkt, drohenden Konsequenzen möglichst lautlos zu entgehen. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort um eine strafbare Handlung, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert wird. Des Weiteren droht eine empfindliche Nebenstrafe nach § 69 Absatz 2 Nr. 3 StGB, nämlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. 

Um es ganz deutlich auszudrücken: Eine Verteidigung auf Grundlage eines natürlichen Fluchtreflexes wird im Ergebnis höchstwahrscheinlich nicht erfolgreich sein können. Andernfalls wäre der Straftatbestand auch hinfällig. 

Wie lange muss ich nach einem Verkehrsunfall warten?

Können Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug oder zum Unfallbeitrag nicht unmittelbar getroffen bzw. ermöglicht werden, beispielsweise weil sich das Geschehen zur Nachtzeit in einem verlassenen Umfeld ereignet hat, stellt sich regelmäßig die Frage, wie lange abgewartet werden muss, sodass eine Weiterfahrt straffrei bleibt. Die Rechtsprechung vertritt unterschiedliche Maßstäbe. Es kommt tatsächlich auf den konkreten Einzelfall an. Regelmäßig werden Wartezeiten zwischen 30 bis 60 Minuten verlangt. Es besteht aber ein Unterschied, ob sich der Unfall zur Nachtzeit oder tagsüber auf einem belebten Parkplatz ereignet. 

Es ist allerdings nicht ausreichend, seiner Pflicht dadurch zu begegnen, dem Geschädigten einen Zettel mit den wesentlichen Informationen an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Dabei handelt es sich um einen weit verbreiteten Irrtum. Durch die Handnotiz wird nicht gewährleistet, dass der Geschädigte die Informationen tatsächlich erhält. Starke Regenfälle oder das Entfernen der Notiz durch Dritte sind nicht auszuschließen. In diesen und weiteren Fällen hat er folglich keine Chance, die Abwicklung mit dem Verursacher zu suchen. 

Lässt sich der Geschädigte nicht ermitteln, zum Beispiel, weil er auch nach einer längeren Wartezeit nicht am Fahrzeug angetroffen wird, muss umgehend die Polizei verständigt werden (§ 142 Absatz 2 StGB). Ereignet sich der Unfall zur Nachtzeit, kann die Meldung bei der örtlichen Polizeiwache bis zum Morgen nachgeholt werden, wobei möglichst frühzeitig reagiert werden sollte.

Fahrerflucht: Nutzen Sie bitte Ihr Schweigerecht!

Haben Sie nunmehr Kenntnis davon erlangt, dass gegen Sie ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet worden ist, suchen Sie bitte umgehend einen versierten Strafverteidiger auf. Der Straftatbestand ist tückisch. Bestraft wird der fliehende Unfallbeteiligte, mithin der Fahrer. Eine Einlassung, wie zum Beispiel „Ich habe gar keinen Unfall bemerkt.“, ist bereits aus zwei Gründen unbedingt zu vermeiden. 

  1. Sie geben damit bereits konkludent zu, dass Sie Fahrer des Fahrzeugs gewesen sind. Dies muss Ihnen aber von den Strafverfolgungsbehörden nachgewiesen werden. Diesen Job sollten Sie nicht übernehmen.
  2. Sie könnten plötzlich dem Verdacht ausgesetzt sein, ein Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr sicher führen zu können. Das kann insbesondere Konsequenzen für Ihren Führerschein haben.

Es gibt bei der Fahrerflucht viele denkbare Konstellationen, die eindrucksvoll belegen, welche Grundregel der Beschuldigte in jedem Strafverfahren einhalten sollte: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Die rechtliche Bewertung in Ihrem konkreten Einzelfall setzt zwangsläufig eine intensive Auseinandersetzung mit Ihrem Sachverhalt voraus. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Strafverteidiger vertreten und verteidigen!

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Kohlhaas


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Kohlhaas

Beiträge zum Thema