Unfälle im Homeoffice: Welchen Versicherungsschutz haben Arbeitnehmer?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Man sagt: Zuhause passieren die meisten Unfälle – tatsächlich ist das Homeoffice nicht frei von Gefahren. Und mehr als anderswo landet der Arbeitnehmer bei einem Unfall im Homeoffice in der Grauzone zwischen „privatem“ und Arbeitsunfall – mit gewichtigen Folgen: Bei ersterem ist die Krankenkasse zuständig und man bekommt die üblichen Kassenleistungen. Bei einem Arbeitsunfall gehen die Leistungen oft weit darüber hinaus: Dort ist die volle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit das Ziel, mit meist deutlich besseren therapeutischen und Reha-Maßnahmen für den Arbeitnehmer.

Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall, und wann nicht? Was kann der Arbeitnehmer tun, damit er möglichst in den Genuss der Unfallkasse-Leistungen kommt? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Im Homeoffice gibt es typische Arbeitsunfälle, für die ganz klar die Unfallkasse zuständig ist; und es gibt typisch private Unfälle, für die die Unfallkasse nicht einspringt, obwohl sie während der Arbeitszeit zuhause geschehen.

Ein Beispiel für Ersteres: Der Arbeitnehmer steht während seiner Arbeit am Arbeitsrechner auf, weil ihn sein Chef anruft, fällt dabei über das vom Arbeitgeber mitgelieferte Ladekabel und verletzt sich. Kein Arbeitsunfall ist es, wenn der Arbeitnehmer vom Schreibtisch aufsteht, um sein Kind zu trösten, und er dann über ein Kinderspielzeug stolpert.

Oder: Wer zuhause Nachts aus dem Bett fällt und sich etwas bricht, hat keinen Arbeitsunfall. Um einen solchen kann es sich aber handeln, wenn der Chef einen in der Bereitschaft aus dem Bett klingelt, und man dann ausrutscht und sich verletzt, weil man das Telefon rechtzeitig erreichen will.

Merken kann man sich: Steht der Unfall mit der beruflichen Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang – Arbeitsunfall; ist er Teil des allgemeinen Lebensrisikos, dem man genauso ausgesetzt wäre, wenn man sich normal zuhause aufgehalten hätte – kein Arbeitsunfall. Bei den vielen denkbaren Fällen im Graubereich dazwischen kommt es oft nur auf Nuancen an.

Die Homeoffice-Situation hat aber auch kuriose Fälle zu bieten: Während man im Büro einen Arbeitsunfall bejaht, wenn man in der Kantine etwas zu Essen holt und sich dabei verletzt, verneint man den Arbeitsunfall in der entsprechenden Situation im Homeoffice, wenn man beim Gang vom Schreibtisch in die Küche verunfallt.

Unverständlich ist auch, warum Arbeitnehmer im Homeoffice nicht versichert sind, wenn sie morgens ihr Kind in die Kita bringen, während dieselbe Tätigkeit des Kollegen, der im Büro arbeitet, von der Unfallkasse abgesichert ist.

Arbeitnehmertipps: Dokumentieren Sie genau Ihre Arbeitszeiten im Homeoffice, denn: Ereignet sich der Unfall während der Arbeitszeit, spricht vieles für einen Arbeitszusammenhang – und damit für einen Arbeitsunfall. Dokumentieren Sie den Arbeitsunfall möglichst genau und informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich. Das hilft einen dabei, die Nuancen nachvollziehbar zu beschreiben, die den Ausschlag für einen Arbeitsunfall geben könnten. Und: Sorgen Sie für bestmögliche Arbeitssicherheit; setzen Sie die entsprechenden Sicherheitsvorgaben des Arbeitgebers im Homeoffice um.

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