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Unfairer Wettbewerb - Google droht EU-Verfahren

  • 3 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

[image]Der WWW-Gigant Google Inc. aus Mountain View, Kalifornien ist in jüngster Zeit aus den Schlagzeilen schlicht nicht wegzudenken. Sei es im positiven Sinne – etwa, wenn erneut ein Update des beliebten, hauseigenen Smartphone-Betriebssystems Android ansteht, das beispielsweise nun verstärkt auf den trendigen Wearables-Sektor setzt. Oder auch im negativen Sinne, wenn dem Konzern um Larry Page, Eric E. Schmidt und Sergey Brin erneut vorgeworfen wird, nicht mit sauberen Karten zu spielen oder – drastisch ausgedrückt – schier zu mächtig geworden zu sein.

Google als marktbeherrschender Moloch

Nun hat Google erneut den Zorn der EU auf sich gezogen. Die Europäische Kommission ließ nach fünfjährigen Ermittlungen nun offiziell verlauten, dass sie dem führenden WWW-Trendsetter unfairen Wettbewerb vorwerfen wird. Der Konzern mit dem Marktanteil von bis zu 90 Prozent bei Suchmaschinen in zahlreichen Ländern Europas begehe deutlich erkennbar einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Position. Als konkreter Zankapfel wird die laut EU-Kommission deutlich erkennbare Bevorzugung der eigenen Dienste in den Google-Suchergebnissen angeführt. Denn der ungeschlagene Marktführer der Branche ist längst nicht mehr der Suchdienst, mit dem Ende der 90er- Jahre alles begann und bietet mittlerweile eine Vielzahl an Dienstleistungen an – von der Vergleichsmöglichkeit für Preise und Flüge über die allgegenwärtigen AdWords-Werbeanzeigen bis hin zum automatischen Übersetzer.

Google soll Wettbewerber gezielt auf die hinteren Plätze verweisen

Wer Google etwa zur Suche nach Standortdiensten, den neusten Nachrichten oder einem E-Mail-Dienst verwendet, dem werden prominent die hauseigenen Angebote Google Maps, Google News oder Google Mail angeboten – um nur die populärsten Google-Dienste zu nennen. Aus diesem Grund seien die Benachteiligungen für Mitbewerber teils verheerend. Zu den Klägern im Rahmen des Verfahrens gehört unter anderen das Medienunternehmen Axel Springer – derselbe Konzern, der das ursprüngliche geforderte Leistungsschutzrecht für seine Nachrichtenerzeugnisse gegenüber Google letztendlich doch nicht beanspruchte. Hierüber hatte die anwalt.de-Redaktion bereits berichtet. Ferner plant die EU-Kommission, eine Untersuchung des ebenso von Google stammenden Android-Betriebssystems für Smartphones und Tablets einzuleiten. Dieses kommt nämlich mittlerweile auf 80 Prozent aller in Deutschland genutzten Smartphones zum Einsatz und ist unter Experten aufgrund seiner datenbezogenen „Sammelwut“ nicht unumstritten.

Wie rechtfertigt sich Google?

Die Zugeständnisse seitens Google in dem bereits seit 2010 laufenden Verfahren waren vielgestaltig. Unter anderem wurde zugesagt, die Angebote der Konkurrenz in Suchergebnislisten prominenter darzustellen und die eigenen deutlicher erkennbar von ihnen abzugrenzen. Ebenso schlug Google vor, konkurrierende Angebote direkt neben hauseigenen Werbeanzeigen darzustellen. Zuletzt ließ der Konzern verlauten, dass man die mannigfaltigen Vorwürfe nicht nachvollziehen könne und wies unter anderem auf die im Vergleich zu Konkurrenzangeboten weniger gefragten Plattformen Google Shopping und Google+ hin, ließ eindeutige Marktführer wie Google Maps, Google News oder Google Translate jedoch außen vor. Auf lange Sicht vermochte der Web-Titan die Experten der Europäischen Kommission nicht zu überzeugen. Infolgedessen sank der Wert der Google-Aktie kurz nach der Verkündung der Pläne der EU um 1,6 Prozent.

Ist Google das neue Microsoft?

Dem Internetgiganten droht nun ein Bußgeld von bis zu 6,6 Milliarden Euro – dies wären zehn Prozent des Jahresumsatzes des Web-Machers aus Kalifornien. Auch Änderungen des Google-Geschäftsmodells will die EU durchsetzen. Selbst für den wichtigsten Internetkonzern der Welt wäre eine derartige Summe wohl kaum als „Peanuts“ zu bezeichnen. Zahlreiche Medienstimmen ziehen nun bereits einen Vergleich zu einem weiteren historischen Fall. Denn 2012 verurteilte das EuGH den Softwareriesen Microsoft zu einer Kartellstrafe von 860 Millionen Euro – die bis dato höchste gegen ein Unternehmen verhängte Bußgeld der europäischen Kartellwächter. Deren Prämisse wirkt heutzutage geradezu zahm: Der ehemalige Schlagzeilengarant aus Redmond, Washington hatte Windows-Nutzern nicht standardmäßig die Wahl eines alternativen Web-Browsers gegeben.

Hat sich Google von seinem ehemaligen Leitsatz verabschiedet?

Verliert Google das geplante Verfahren, wäre somit ein neuer Rekord spruchreif. Und zynische Naturen hätten einen weiteren Beweis auf der Habenseite, dass Google in puncto Relevanz und fragwürdigen Geschäftspraktiken gleichermaßen bereits längst an Microsoft vorbeigezogen ist. Für den ehemaligen Darling der Branche wäre ein derartiger „Negativerfolg“ gewiss alles andere als begrüßenswert – aber doch sicherlich ein Anlass, der ehemaligen Konzerndevise „Don’t Be Evil“ wieder einen prominenteren Platz in seiner Firmenphilosophie einzuräumen.

Foto(s): ©Fotolia.com

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