Unfallflucht- was erwartet Sie? Kurz und knapp!

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Fahrerflucht, auch bekannt als "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", ist eine strafbare Handlung, die ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unfallflucht liegt vor, wenn der Führer eines Kraftfahrzeuges bei einem Unfall ein anderes Fahrzeug, fremdes Eigentum beschädigt oder eine Person verletzt und dann vom Unfallort wegfährt oder sich zu Fuß entfernt, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Selbst wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist, ist es nicht ausreichend, einfach einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Die gesetzliche Pflicht besteht darin, angemessen zu warten, in der Regel zwischen 20 und 60 Minuten. Wenn der Geschädigte während dieser Zeit nicht auftaucht, ist es erforderlich, die Polizei zu informieren und den Unfall zu melden. Dies kann durch einen Anruf bei der Notrufnummer 110 erfolgen, bei dem die Personalien und Details zum Unfallort sowie zum Nummernschild des geschädigten Fahrzeugs angegeben werden müssen.

Die Strafen für Fahrerflucht sind gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) erheblich. Sie reichen von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Besonders streng wird die Fahrerflucht geahndet, wenn dabei Personenschäden entstehen. Auch bei reinem Sachschaden drohen Sanktionen wie Punkte in Flensburg, Fahrverbote und sogar der Entzug der Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeitdauer (in der Regel 12 Monate). Ein MPU kann die Konsequenz sein.

Die Höhe der Strafe hängt vom Ausmaß des Schadens und dem individuellen Verhalten des Täters ab. Fahrerflucht wird als individueller Fall betrachtet und entsprechend beurteilt.

Bei Fahrerflucht mit Personenschaden können zusätzlich zu den oben genannten Strafen auch Strafen für unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323c StGB verhängt werden. Bei schwerwiegenden Folgen wie Todesfällen infolge der Fahrerflucht können die Strafen erheblich sein, einschließlich einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine frühzeitige Selbstanzeige bei Fahrerflucht keine Straffreiheit gewährt, aber in der Regel strafmildernd wirkt. Daher wird empfohlen, sich unverzüglich an einen Anwalt zu wenden, um rechtlichen Beistand zu erhalten und gegebenenfalls eine Selbstanzeige zu erstatten.


Mehr erfahren Sie hier: Unfallflucht- was erwartet Sie? (vsrechtsanwaelte.de)


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