Für das Jahr 2012 wird es keine neue Düsseldorfer Tabelle geben. Weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen erforderten eine Anpassung, so das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG). Daher würden die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze auch im Jahr 2012 fortgelten.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, unter anderem Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.
Oberlandesgericht Düsseldorf, PM vom 12.12.2011
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