Unverschuldeter Verkehrsunfall – was tun?

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Thema heute: Was steht Ihnen bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu?

Zunächst einmal sollten Sie sich bei einem Verkehrsunfall nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen, sondern schnellstmöglich einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten muss in der Regel die Versicherung des Unfallgegners tragen.

Generell sind Sie bei einem Unfall so zu stellen, wie Sie stünden, wenn sich der Verkehrsunfall nicht ereignet hätte.

Folgende Kosten sind durch den Gegner zu erstatten:

  1. Reparaturkosten – selbstverständlich bekommen Sie die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeuges erstattet, regelmäßig bis zur Höhe des Restwertes des Fahrzeuges.
  2. Gutachterkosten – wenn der Schaden über einer Bagatellgrenze liegt muss die gegnerische Versicherung auch die Gutachterkosten tragen. Sie sollten keinesfalls einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
  3. Nutzungsausfallentschädigung – entweder bekommen Sie für die Zeit der Reparatur einen Mietwagen eine Kategorie niedriger als ihr bisheriges Fahrzeug oder Sie bekommen die Nutzungsausfallentschädigung ausbezahlt.
  4. Schmerzensgeld – wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden, steht Ihnen selbstverständlich Schmerzensgeld zu.
  5. Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten
  6. Totalschaden – es steht Ihnen der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes zu.
  7. Sonstige Kosten wie bspw. Haushaltsführungsschaden, Ab- und Ummeldung, Entsorgungskosten ...

Wenn es zu einem Unfall kommt, dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Fotos und notieren Sie sich etwaige Zeugen. Die Polizei benötigen Sie bei kleineren Sachschäden in der Regel nicht.

Für alle Fragen rund ums Verkehrsrecht wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Gerne können Sie Ihren Schaden online über meine Homepage melden.


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