Unwirksame PKV-Beiträge zurückfordern: Versicherte sollten sich anwaltlich beraten lassen

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PKV-Kunden sollten sich anwaltlich beraten lassen, wenn sie Beiträge aus unwirksamen Beitragserhöhungen ihrer privaten Krankenversicherung zurückfordern wollen. Dies raten Verbraucherschützer allen privat Krankenversicherten. Oftmals bestehe bei den Versicherten Unsicherheit, ob sich eine Rückforderung lohnt oder ob dadurch letztendlich mehr Kosten anfallen. 

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, warum Sie den Weg über eine Anwaltskanzlei nicht scheuen sollten. 

Geld zurückfordern: Wie Versicherte unwirksame PKV-Beiträge aufspürten

Privat Krankenversicherte wurden zu Jahresbeginn 2021 wieder mit drastischen Beitragserhöhungen ihrer PKV konfrontiert. Gerade die Belastungen durch die Corona-Epidemie haben die Kosten für die Assekuranzen weiter in die Höhe getrieben. Bei manch einem Versicherten wuchs jedoch der Zweifel, ob alle Beitragserhöhungen der PKVen mit rechten Dingen zugehen. So kam es, dass PKV-Kunden anfingen, die Rechtmäßigkeit der Prämienerhöhungen juristisch überprüfen zu lassen. Dabei wurde festgestellt, dass fast alle Versicherer ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über Erhöhungen informiert hatten. Es folgten Klagen gegen namhafte Versicherer wie die AXA, DKV oder Barmenia. 

BGH: Versicherte können unwirksame PKV-Beiträge zurückfordern

Im Dezember 2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) schließlich in zwei Fällen, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung unwirksam sind, wenn sie unzureichend erklärt werden. In diesem Fall ist die Beitragsanpassung unwirksam, sodass die PKV-Kunden sich zu viel gezahlte Beiträge zurückholen können (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). 

Intransparenz: PKV-Erhöhungsschreiben entsprach nicht gesetzlichen Vorgaben

In den zwei BGH-Verfahren waren PKV-Kunden jeweils gegen die AXA Versicherung wegen zu viel gezahlter Prämien vor Gericht gezogen. Im ersten Fall betraf dies die Jahre 2014 bis 2016, im zweiten Fall die Jahre 2014, 2015 und 2017. In beiden Fällen hatten die Kläger bemängelt, dass die Beitragserhöhungsschreiben der PKV nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Bei einer Beitragserhöhung muss das Versicherungsunternehmen seinen Kunden den Grund verständlich und nachvollziehbar mitteilen (§ 203 Abs. 5 VVG). Allerdings haben die meisten Versicherer in der Vergangenheit hier nicht die nötige Sorgfalt haben walten lassen. Sie hatten ihren Kunden bloß allgemeine Begründungen wie »gestiegene Kosten« oder »hohe Lebenserwartung« geliefert oder einfach nur den Wortlaut des Gesetzestextes wiedergegeben. 

PKV-Versicherte: Warum sich nicht anwaltlich beraten lassen?

Somit besteht für viele privat Versicherte die Möglichkeit, sich zu viel gezahlte Beiträge von ihrer privaten Krankenversicherung zurückzuholen und sich somit finanziell zu entlasten. Jedoch bemerken Verbraucherschützer eine große Verunsicherung unter PKV-Kunden, wenn es darum geht, sich zu diesem Thema rechtlich beraten zu lassen. 

Verbraucherschutz: Transparenz und nötige Aufklärung

»Wir stellen fest, dass es viele Menschen Überwindung kostet, Kontakt zu einer Kanzlei aufzunehmen«, sagt Florian Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Viele halten Rechtsanwälte für Anzug tragende Besserwisser, die ihrem Gegenüber das Wort im Mund verdrehen und den Mandanten das Geld aus der Tasche ziehen. Wenn sie sich dann doch für ein Gespräch mit einem Anwalt entschließen, wundern sich die Menschen oft, dass dieses alte Klischee gar nicht der Wahrheit entspricht. Wir als Verbraucherkanzlei setzen uns für die Rechte der Verbraucher ein, und wir begegnen den Betroffenen mit Transparenz und der nötigen Aufklärung auf Augenhöhe.« 

Unwirksame PKV-Beiträge zurückfordern: Weg über Anwalt nicht scheuen

»Privat Krankenversicherte sollten den Weg über den Anwalt also nicht scheuen«, so Rosing. »Seriöse Kanzleien bieten immer ein Gespräch, bevor es überhaupt zu einem Mandat kommt. Hier können die Versicherten abklären, wie ihre Chancen aussehen und ob ein Risiko für sie besteht. So können Unklarheiten beseitigt und Zweifel bestenfalls ausgeräumt werden. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten dieses Erstgespräch kostenfrei an.« 

Vor allem gute Chancen bei Versicherungsbeginn vor 2018

Vor allem Kunden, die schon vor 2018 privat krankenversichert waren, haben gute Aussichten auf Erfolg, weiß Rechtsanwalt Rosing. »Je weiter die Beitragserhöhungen zurückliegen, umso größer sind die Chancen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzuholen. Wir sprechen hier etwa von den letzten zehn Jahren.«  

Handeln Sie jetzt!

Sind Sie privat krankenversichert und möchten prüfen, ob Sie von unwirksamen Beitragserhöhungen betroffen sind? Dann können Sie dies ganz einfach und kostenlos auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ tun. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir setzen uns für die Rechte der Verbraucher ein. Wir machen uns für Sie stark! 



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