Unzulässige Abschalteinrichtung beim Audi A6 - OLG München verurteilt Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Audi AG ist im Abgasskandal vom OLG München zu Schadenersatz verurteilt worden. Das OLG München entschied mit Urteil vom 29. März 2022, dass in einem Audi A6 3.0 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 20 U 6178/20).

Der Kläger hatte den Audi A6 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Wie zahlreiche andere Audi-Fahrzeuge mit 3-Liter-Dieselmotor wurde auch dieses Modell vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Die Behörde bemängelte u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie. Diese Funktion bewirkt im Prüfmodus, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird.  Da sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr jedoch kaum aktiv ist, steigen die Stickoxid-Emissionen wieder an. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte am OLG München Erfolg. Aus dem Rückrufschreiben des KBA ergebe sich, dass die Aufheizstrategie nahezu ausschließlich unter Bedingungen wie sie im Prüfmodus NEFZ herrschen, aktiv ist. Schon kleine Abweichungen von diesen Bedingungen führten zur Abschaltung der Funktion und einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen, so das OLG München. Audi habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch nicht widerlegen können. Der Kläger sei sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das OLG München.

Audi hat zahlreiche Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor auf Anordnung des KBA wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffene Audi-Fahrer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Neben dem OLG München haben auch zahlreiche Landgerichte und u.a. die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/audi-im-abgasskandal




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema