Unzulässige Abschalteinrichtung – Rückruf für Mercedes A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA

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Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung muss Mercedes auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge der A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA zurückrufen. Das KBA hat den Rückruf am 20. Februar 2023 veröffentlicht.

Demnach sind weltweit knapp 20.000 Fahrzeuge betroffen, von denen rund 1.800 in Deutschland zugelassen sind. Konkret geht es um Dieselfahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2017, die mit dem Motor des Typs OM 607 ausgerüstet und nach der Schadstoffklasse Euro 6 zugelassen sind. Unter dem Rückruf-Code 5499024 muss Mercedes die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt zitieren, damit die unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann.

Ob - wie bislang üblich - ein Software-Update bei den betroffenen Fahrzeugen aufgespielt werden soll oder ob andere Maßnahmen erforderlich sind, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, geht aus der Veröffentlichung des KBA nicht hervor. Dabei kann es ein Zufall sein, dass die Behörde den Rückruf am selben Tag veröffentlichte, an dem das Verwaltungsgericht Schleswig urteilte, dass das Software-Update bei einem VW Golf unzulässig ist, da das Fahrzeug weiterhin mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist. Damit folgte das VG der Rechtsprechung des EuGH, der schon mehrfach deutlich gemacht hat, dass das Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.

„Dabei könnte das Urteil des VG Schleswig zum VW Golf nur der Anfang gewesen sein, denn zahlreiche Autohersteller, u.a. Mercedes, verwenden ebenfalls ein Thermofenster bei der Abgasreinigung. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits mitgeteilt, dass in diesem Zusammenhang 118 weitere Klagen anhängig sind“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Ob es einen Zusammenhang mit der Rechtsprechung des VW Schleswig und dem aktuellen Mercedes-Rückruf gibt, ist allerdings unklar. Für die betroffenen Mercedes-Fahrer bedeutet der Rückruf jedoch, dass sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen, damit es in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird und seine Zulassung nicht verliert. Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, muss er befolgt werden.

Die Mercedes-Kunden sollten aber zuvor mit der Werkstatt klären, welche Maßnahmen angedacht sind, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen und welche Auswirkungen diese auf den Motor haben. „Denkbar ist bspw. dass ein erhöhter Kraftstoffverbrauch, eine geringere Leistung oder ein höherer Verschleiß des Motors die Folge sind“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Das KBA hat bereits für zahlreiche verschiedene Mercedes-Modelle einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Die unzulässige Abschalteinrichtung muss beseitigt werden. Darüber hinaus können betroffene Mercedes-Kunden aber auch Schadenersatzansprüche geltend machen.“

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/mercedes-abgasskandal/



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