Update Krankentagegeld - Anrechnungsproblematik

  • 1 Minuten Lesezeit

Im September 2014 berichteten wir über das Urteil des AG Minden, welches der Anrechnung von Übergangsgeld auf Krankentagegeld eine klare Absage erteilt hat.

Das LG Bielefeld schließt sich dieser Auffassung an: die Krakentagegeldversicherung ist eine Summenversicherung ohne automatische Anspassung an dei Einkommensentwicklung.

Unabhängig von dem Streit, ob § 4 Abs. 2 MB/KT 2009 eine automatische Leistungsgrenze beim Bezug gleichwertiger Leistungen beinhaltet, ist das Übergangsgeld der Deutschen Rentenversicherung seiner Funktion nach dem Krankentagegeld jedenfalls keine identische Leistung.

Der Hinweisbeschluss ist nachzulesen unter http://punkundpartner.de/informationen.html

Wir freuen uns, dass unsere Hinweise zur Anrechnung von KTG hilfreich bei Durchsetzung der Ansprüche von Versicherungsnehmern sind. So wurden wir informiert, dass die DKV außergerichtlich gegenüber dem Versicherungsnehmer schnell eingelenkt und von der beabsichtigten und angekündigten Anrechnung abgesehen hat. 

Diese Haltung der DKV können wir leider noch nicht aus eigener Erfahrung bestätigen, wir sind aber zuversichtlich, später erfolgreich berichten zu können.

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kornelia Punk

Beiträge zum Thema