Urheberrecht: Zulässige Bildbearbeitung von Prominenten-Fotos

  • 2 Minuten Lesezeit

Oder: Wenn Prominente „dick“ im Geschäft sind – Veröffentlichungen von extrem übergewichtig retuschierter Bilder mit fieser Bemerkung – Urheberrecht, unberechtigte Nutzung, freie Benutzung und ordentlicher Verfremdung von Bildern – Entscheidung Bundesgerichtshof

Seit Jahren existiert in der Medienbranche ein Schlankheitswahn. Bereits wenige Kilos zu viel werden von Magazinen der Regenbogenpresse gnadenlos ausgeschlachtet. „Als Promi muss man so einiges aushalten können…“, hieß es auf einer Internet-Newsseite, nachdem diese dazu aufgerufen hatte, Bilder von Prominenten mit Bildbearbeitungsprogrammen derart zu bearbeiten, dass die abgebildeten Personen als möglichst fettleibig erscheinen. Die besten Bilder wurden abgebildet unter dem Motto „Promis auf fett getrimmt“, darunter auch ein auf extrem übergewichtig retuschiertes Bild der Schauspielerin Bettina Zimmermann mit dem Begleittext „fiese Veränderung“.

Blöd hierbei: Das Foto, das verändert worden war, hatte ein professioneller Fotograf geschossen, der nun in der Internet-Veröffentlichung des bearbeiteten Fotos eine unberechtigte Nutzung und Entstellung seines Lichtbildwerks sowie seines Urheberrechts erblickte und den Betreiber der Internetseite auf eine Nutzungsentschädigung (nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie: was hätte ein Abdruck des Bildes in der Lizenz des Fotografen gekostet) von 450 EUR sowie Schadensersatz i. H. v. 5.000 EUR verklagte.

Grundsätze freier Bearbeitung

Zu Unrecht, wie nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.07.2016, Az. I ZR 9/15 entschied. Abzugrenzen sei, ob das veränderte Foto noch immer eine Vervielfältigung des Originalwerks sei (dann mit vollem Urheberrecht des ursprünglichen Fotografen) oder aber aufgrund freier Benutzung nach § 24 des Urhebergesetzes (UrhG) selbstständig, d. h. unabhängig vom veränderten Foto.

Für die Frage, ob die Übernahme gestalterischer Elemente eine Vervielfältigung (§ 16 UrhG) oder eine freie Benutzung (§ 24 Absatz 1 UrhG) darstellt, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend auf den Abstand an, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält. Eine freie Benutzung setzt entweder voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen (so etwa Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. März 1993, Az. I ZR 263/91 – Alcolix; Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. März 1993, Az. I ZR 264/91 – Asterix-Persiflagen), oder wenn das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des älteren Werkes einen so großen inneren Abstand hält, dass es seinem Wesen nach als selbständig anzusehen ist, insbesondere bei einer Parodie.

Die wesentlichen Merkmale der Parodie bestehen darin, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Dies hat der Bundesgerichtshof angesichts des Mottos des Fotobearbeitungs-Wettbewerbs sowie des dazu veröffentlichten Begleittextes angenommen.

Fazit: Schutz des Urheberrechts – ordentliche Verfremdung von Bildern und Schaffung eines neuen Werkes

Wie sagt es Bullinger (in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Auflage 2014, § 24 Randnummer 1) so passend: „Jedermann kann sich unabhängig vom Willen des Originalurhebers mit dessen Werk künstlerisch auseinandersetzen, wenn er nur genügend Abstand zu dem Originalwerk einhält.“

In diesem Sinne viel Erfolg und Freude bei ordentlichen Verfremden von Bildern mit Hilfe von hoffentlich käuflich erworbener oder frei erhältlicher Bildbearbeitungssoftware. Sofern Sie in der Lage sind, ein neues Werk durch diese Verfremdung entstehen zu lassen, genießt dies übrigens wiederum den Schutz des Urheberrechts.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Tintemann Klevenhagen Rohrmoser

Beiträge zum Thema